Kulturpalast darf umgebaut werden
Der Kulturpalast darf umgebaut werden - das entschied am Dienstagmittag das Oberlandesgericht Dresden. Kulti-Architekt Wolfgang Hänsch blieb damit auch mit seiner Berufungsklage erfolglos.Nach Ansicht der Richter, sei der Mehrzwecksaal zwar von Hänsch herausragend gestaltet worden und geniese deshalb auch Urheberrechtsschutz. Nach Abwägung der Interessen, darf die die Stadt den Mehrzwecksaal trotzdem durch einen reinen Konzertsaal ersetzen. Urheberschutz beudeute nämlich nicht, das keine Veänderungen möglich sind, diese seien Hänsch zuzumuten. Die Arbeiten zum Umbau können derzeit allerdings noch nicht starten, weil die Stadträte aufgrund der Millionenlücken im Haushalt die ersten Bauaufträge noch nicht ausgelöst haben.