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Kopftücher bleiben an sächsischen Schulen erlaubt

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Mädchen dürfen an sächsi­schen Schulen grund­sätz­lich Kopftü­cher aus religiösen Gründen tragen. Das stellte das Kultus­mi­nis­te­rium klar. Das verfas­sungs­recht­lich geschützte Grund­recht der Religi­ons­frei­heit müsse gewahrt bleiben. Hinter­grund ist eine Regelung an der 101. Mittel­schule - dort sind jegliche Kopfbe­de­ckungen verboten worden. Eltern zweier Mädchen aus Afgha­nistan wurde geraten, sich eine andere Schule zu suchen.