Kopftücher bleiben an sächsischen Schulen erlaubt
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Mädchen dürfen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher aus religiösen Gründen tragen. Das stellte das Kultusministerium klar. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Hintergrund ist eine Regelung an der 101. Mittelschule - dort sind jegliche Kopfbedeckungen verboten worden. Eltern zweier Mädchen aus Afghanistan wurde geraten, sich eine andere Schule zu suchen.