++ EIL ++

Kontrollen decken auf: Viele Barber brechen Regeln

Zuletzt aktualisiert:

Zwei Dutzend Barbershops in Dresden, Pirna, Weißwasser, Bautzen, Löbau und auch Zittau bekamen kürzlich Besuch von der Handwerkskammer Dresden. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Kommunen und dem Hauptzollamt Dresden wurden mehrere Betriebe auf die Einhaltung der Regeln kontrolliert.

Denn die lauten: Will ein Barber auch Kopfhaar schneiden, muss ein Friseurmeister im Salon anwesend sein. „Ansonsten darf ein Barber nur alles unterhalb des Brillenbügels schneiden, also den Bart und maximal noch die Augenbrauen“, erklärt Innungsobermeister Robert Klügel aus Dresden. 

Das ist zugelassen

Dresdens Handwerkskammer-Chef Andreas Brzezinski erklärt: „Es ist uns wichtig, dass sich alle an die gemeinsamen Spielregeln halten und die Meisterpräsenz beachtet wird.“

Daher lag der Schwerpunkt der Kontrollen bei Barbershops - in Dresden vor allem in der Neustadt - die angestellte Handwerksmeister in der Handwerksrolle benannt haben. Barbershops und Friseur-Salons sind beide zulassungspflichtig. Wer ein Geschäft führen will und kein Meister ist, kann einen Betriebsleiter anstellen, der einen Meisterbrief besitzt. Dieser Meister muss jedoch vom Grundsatz her vor Ort sein.

Die Kontrollen waren ernüchternd. „In der Mehrzahl der Fälle haben wir keinen Handwerksmeister vor Ort angetroffen“, sagt Andreas Brzezinski. Die betroffenen Unternehmen müssen sich nun erklären und Nachweise erbringen über ihre Anwesenheitspflichten. „Wir werden alles entsprechend nachkontrollieren – immer auch in enger Abstimmung mit den Ordnungsämtern vor Ort“, so Brzezinski, der zudem betont, dass weitere Kontrollen geplant sind.

Barber in der Grauzone

Innungsobermeister Klügel: „Das ist natürlich ärgerlich, bestätigt aber, was wir schon lange in der Branche vermutet haben, dass das alles unter fadenscheinigen Sachen läuft. Irgendwie sind die Betriebe zu Meisterbriefen gekommen von Meistern, die dafür ihre Briefe hergeben, die die dort an die Wand hängen, aber physisch nicht vor Ort sind. Und das die Betriebe dann schon in so einem illegalen Bereich laufen.“

Es sei unfaire Konkurrenz gegenüber anderen Meisterbetrieben, die Mindestlohn zahlen, ihre Kosten über die Leistungen decken müssen. So kalkuliert Klügel für einen Herrenhaarschnitt mit 35 Euro (Waschen, Schneiden, Föhnen), während der im Barbershop für gut die Hälfte zu haben ist.

Verstößt ein Betrieb dauerhaft gegen die Meisterpflicht, leitet die Handwerkskammer Dresden ein „Verfahren zur Ankündigung einer Löschung“ aus der Handwerksrolle ein. In der Endkonsequenz könnte dem Betrieb die Erlaubnis entzogen und er zur Schließung gezwungen werden.

 

Audio:

Innungsobermeister Robert Klügel erklärt die Regeln
Handwerkskammer-Chef Andreas Brzezinski zu den Kontrollen