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Körperverletzung mit Todesfolge – Prozessbeginn am Landgericht Leipzig

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Ein 38-Jähriger soll einen Mann so heftig zusam­men­ge­schlagen haben, dass er wenig später an seinen inneren Verlet­zungen starb. Der mutma­ß­liche Täter muss sich ab Donnerstag am Landge­richt wegen Körper­ver­let­zung mit Todes­folge verant­worten. Mit angeklagt ist auch eine 54-Jährige, sie soll den mutma­ß­li­chen Täter bestärkt haben. Im Park an der Emmaus­kirche seien die Männer im vergan­genen September in Streit geraten.