Kita-Streik in Dresden und Freital
Die Gewerkschaft Verdi hat vor der entscheidenden Verhandlungsrunde im aktuellen Tarifstreit des öffentlichen Dienstes am Freitag die Mitarbeiter der Dresdner Stadtverwaltung zum Warnstreik aufgerufen. Am Mittag ist eine Kundgebung mit bis zu 1.000 Teilnehmern angemeldet. Viele Erzieherinnen in Dresden und Freital wollen sich beteiligen. Eltern wurden gebeten, sich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu suchen. Per Hotline und auf Website informiert das Rathaus, welche Kitas geschlossen sind. Diese Kitas sind in Dresden betroffen: http://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/kita-streik-2.php?shortcut=kitas-streikHotline des Kita-Eigenbetriebes (ab 6 Uhr): (0351) 488 51 11Diese Kitas sind in Freital betroffen:https://www.freital.de/Startseite/Informationen-zum-Warnstreik.php?object=txKeine Notfall-Kitas in Dresden
Zur Sicherung der Betreuung in Notfalleinrichtungen müssten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Dienst verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung widerspricht dem Streikrecht. Die Gewerkschaften sprechen sich aus diesem Grund seit Jahren gegen den Abschluss von Notdienstvereinbarungen für Kitas und Horte aus.
Rückerstattung von Beiträgen
Gemäß § 8 Abs. 5 der Elternbeitragssatzung in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Fördersatzung führt die Abwesenheit des Kindes wegen einer streikbedingten Schließung der Kindertageseinrichtung zur Minderung des Elternbeitrages.
Erfolgt die Betreuung auf Grund der Arbeitskampfmaßnahme weder in der vertraglich gebundenen noch in einer anderen kommunalen Kindertageseinrichtung, wird der Beitrag um 1/20 des monatlichen Elternbeitrages für jeden Tag an dem das Kind streikbedingt nicht in die Kita geht von der Beitragsstelle der Landeshauptstadt Dresden gemindert festgelegt. Den Bescheid mit gemindert festgesetzten Elternbeitrag erhalten Sie spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.
Sofern Sie für die Abbuchung des Elternbeitrages ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Minderungsbetrag zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Ergehen des Bescheides über die Elternbeitragsminderung automatisch verrechnet bzw. Ihrem Konto gutgeschrieben.
Sofern Sie die Elternbeitragszahlung per Überweisung vornehmen, mindern Sie Ihre reguläre Zahlungsverpflichtung bei der nächsten Überweisung nach Ergehen des Bescheides über die Elternbeitragsminderung um den festgesetzten Minderungsbetrag.