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Kita-Beiträge in Dresden steigen im September

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Die Eltern­bei­träge in Dresden sollen zum 1. September 2017 wieder steigen. Eine entspre­chende Beschluss­vor­lage wird die Stadt­ver­wal­tung am kommenden Montag an die Gremien des Stadt­rates übergeben, hieß es. Der Vorschlag sieht eine Erhöhung der Eltern­bei­träge um durch­schnitt­lich rund 2,5 Prozent vor. Um diesen Anteil waren im Durch­schnitt auch die Personal- und Sachkosten (= Betriebs­kosten) für die Dresdner Kitas und Horte im Jahr 2015 gestiegen. Diese waren Grund­lage für die Kalku­la­tion der neuen Beiträge, hieß es.In der Krippe sind bei neun Stunden Betreuung dann beispiels­weise rund neun Euro mehr fällig (+4,35 Prozent): In der Kita sind statt 140 dann 146 Euro fällig (+3,71 Prozent). Im Hort ist eine Erhöhung von 2,8 Prozent geplant, an Förder­schulen eine Senkung von 0,8 Prozent.Die Stadt erhofft sich Mehrein­nahmen von rund zwei Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Davon entfallen rund 591 000 Euro auf das Jahr 2017 und 1 443 000 Euro auf das Jahr 2018. Die Beträge waren durch den Stadtrat bereits bei der Aufstel­lung des Doppel­haus­haltes einge­plant worden. Sie stehen damit nicht für zusätz­liche Aufwen­dungen zur Verfü­gung. Beiträge für drittes KindZusätz­liche Einnahmen erwartet die Verwal­tung durch eine Reduzie­rung der Absen­kung für das dritte Zählkind von 100 auf 80 Prozent. Als sogenannte Zählkinder sind jene Kinder in der Familie anzusehen, die ebenfalls eine Kinder­ta­ges­ein­rich­tung besuchen oder in der Kinder­ta­ges­pflege betreut werden. Waren bisher zwei Kinder in einer Kita oder Hort angemeldet, wurden alle weiteren Kinder einschlie­ß­lich des dritten Zählkindes in den Einrich­tungen oder der Tages­pflege beitrags­frei betreut. Ab 1. September 2017 soll für das dritte Zählkind ein vermin­derter Eltern­bei­trag in Höhe von 20 Prozent des Regel­bei­trages erhoben werden. Die Änderung dürfte nach internen Hochrech­nungen des Amtes für Kinder­ta­ges­be­treuung rund 1.500 Kinder in Dresden betreffen. Für rund 500 dieser Kinder greifen aller­dings die Regelungen zum Erlass von Eltern­bei­trägen aus sozialen Gründen.Die Stadt Dresden erwartet durch die Neuerung Mehrein­nahmen von rund 400.000 Euro für die Jahre 2017/18. Diese sollen zur Deckung der erwar­teten Mehrauf­wen­dungen für die Erstat­tung von Eltern­bei­trägen und als Aufwen­dungs­er­satz für die Ersatz­be­treuung von Kindern verwendet werden, wenn Kitas und Horte wegen Arbeits­kampf­maß­nahmen schließen, hieß es. Der Stadtrat hatte die Verwal­tung im vergan­genen Jahr damit beauf­tragt, einen Vorschlag zur Änderung der Eltern­bei­trags­sat­zung im Streik­fall vorzu­legen. Ein entspre­chender Satzungs­ent­wurf wird ebenfalls am Montag in die Gremien des Stadt­rates einge­bracht. Die Verwal­tung rechnet mit einer Entschei­dung des Stadt­rates noch vor der Sommer­pause. Die Beiträge für ein drittes Kind waren im verga­genen Jahr im Rat aller­dings noch abgelehnt worden.Bildungs­bür­ger­meister Vorjo­hann teilte schrift­lich mit: "Mit dem Vorschlag haben wir es uns nicht leicht gemacht. Einer­seits hat das Verwal­tungs­ge­richt erst kürzlich die Recht­mä­ßig­keit der bishe­rigen Regelung ausdrück­lich bestä­tigt. Anderer­seits sind die Möglich­keiten des städti­schen Haushaltes beschränkt. Bei begrenzten Mitteln können wir keine zusätz­li­chen Geschenke verteilen", erläu­tert Vorjo­hann, die Rahmen­be­din­gungen, unter denen die Vorlagen entstanden sind. Sollte sich der Stadtrat dem Vorschlag der Verwal­tung anschließen, können Eltern gezahlte Eltern­bei­träge zukünftig immer dann zurück­ver­langen, wenn städti­sche Kitas und Horte vorüber­ge­hend geschlossen werden müssen und den Eltern kein alter­na­tives kommu­nales Betreu­ungs­an­gebot unter­breitet werden kann. Dabei ist es gleich, ob die Schlie­ßung durch einen Arbeits­kampf, eine Havarie oder ein Unwetter verur­sacht worden ist. Für jeden Tag, an dem keine Betreuung angeboten werden konnte, vermin­dert sich der Eltern­bei­trag um 1/20 des monat­lich zu entrich­tenden Eltern­bei­trages. Zusätz­lich haben Eltern die Möglich­keit, ihre Mehrauf­wen­dung für eine selbst organi­sierte Betreuung mit einem Pauschal­be­trag von zehn Euro pro Tag, maximal 200 Euro pro Kalen­der­jahr, gegen­über der Landes­haupt­stadt Dresden geltend zu machen. Laut Urteil des Verwal­tungs­ge­richtes Dresden vom 7. Dezember 2016 (Az. 1 K 1768/15) führen Streik­tage in Kinder­ta­ges­stätten oder Horten in Dresden grund­sätz­lich zu keiner Rückzah­lung von Eltern­bei­trägen. Mit der beabsich­tigten Satzungs­än­de­rung werden Eltern damit neue, über das gesetz­liche Maß hinaus­ge­hende, Erstat­tungs­an­sprüche gegen­über der Landes­haupt­stadt Dresden einge­räumt. Auf die Stadt kommen im Streik­fall bisher nicht geplante Aufwen­dungen in der Größen­ord­nung von rund 417.000 Euro zu. Erstmals ist im Jahr 2018 mit der nächsten tarif­ver­trag­li­chen Ausein­an­der­set­zung zu rechnen. Um die Mittel nicht in den Budgets der kommu­nalen Kitas und Horten strei­chen zu müssen, hat sich die Verwal­tung darauf verstän­digt, die in Dresden im Jahr 2006 einge­führte hundert­pro­zen­tige Absen­kung des Eltern­bei­trages für das dritte Zählkind abzuän­dern. "Der Stadtrat kann jedoch gern eine alter­na­tive Finan­zie­rung vorschlagen. Wichtig ist, dass die erwar­teten finan­zi­ellen Mehrauf­wen­dungen der Satzungs­än­de­rung gedeckt werden", teilte Bürger­meister Hartmut Vorjo­hann mit.