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„King Abode“ aus Bautzen hat kein Recht auf Asyl

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„King Abode“ muss nach Hause. Der mit einem Aufent­halts­verbot in Bautzen belegte Libyer hat kein Recht auf Asyl in Deutsch­land. Das Verwal­tungs­ge­richt Dresden wies seine Klage auf Anerken­nung als Flücht­ling ab. Er kann aller­dings noch Berufung einlegen.

Der 21-Jährige, der sich selbst als „King Abode“ bezeich­net„, war wieder­holt in Ausein­an­der­set­zungen in Bautzen verwi­ckelt gewesen. Daraufhin hatte die Stadt ihn zur unerwünschten Person erklärt. Er lebt derzeit an einem unbekannten Ort im Landkreis Bautzen.