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Kinderzimmer-Dealer muss sieben Jahre in Jugendhaft

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Der sogenannte Kinder­zimmer-Dealer aus Leipzig ist zu sieben Jahren Jugend­strafe verur­teilt worden. Das Landge­richt Leipzig sprach den 20-Jährigen des unerlaubten Handels mit Betäu­bungs-mitteln in nicht geringer Menge schuldig. Er hatte im Prozess zugegeben, über das Internet fast eine Tonne Drogen aller Art verkauft zu haben. Die Rausch­mittel lagerte er in seinem Kinder­zimmer. Die Staats­an­walt­schaft hatte acht Jahre und acht Monate Jugend­strafe gefor­dert - die Vertei­di­gung plädierte auf sechs­ein­halb Jahre Haft.