Kinderfest bekommt Vorzug vor Pegida
Am kommenden Samstag kann auf dem Altmarkt das Hope-Kinderfest für bedürftige Kinder gefeiert werden. Die Veranstaltung bekam den Vorzug vor der angemeldeten Pegida-Demo (Az. 6 L 1229/17). Das Verwaltungsgericht Dresden wies die Klage von Pegida ab. Pegida muss zum dritten Jahrestages nun auf den Theaterplatz ausweichen. Die Stadtverwaltung Dresden begrüßte, dass das Verwaltungsgericht ihrer Argumentation gefolgt ist.Einzelheiten zur UrteilsbegründungPegida machte laut Gericht im Wesentlichen geltend, dass zum Wesen der Versammlungsfreiheit auch das Recht des Veranstalters zähle, über den Ort der Veranstaltung zu entscheiden. Die vorliegende Interessenkollision zwischen den einzelnen Veranstaltern sei nicht verhältnismäßig gelöst worden. Insbesondere sei nicht berücksichtigt worden, dass auf dem Theaterplatz derzeit erhebliche Bauarbeiten stattfänden, welche die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer durch Bauzäune und nicht zur Verfügung stehende ausreichende Zu- und Abgänge gefährdeten. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Sie führten aus, dass eine abschließende Beurteilung über die Rechtmäßigkeit der angeordneten Verlegung der Versammlung auf den Theaterplatz im Eilverfahren nicht getroffen werden könne. Allerdings sei bei der vorzunehmenden Interessenabwägung hinsichtlich der Nutzung des Altmarkts das Interesse des Kinderfestveranstalters als vorrangig einzustufen. Dieser sowie die auftretenden Künstler könnten sich auf ihr Grundrecht der Kunstfreiheit berufen. Eine Verlegung an einen anderen Platz komme aufgrund der zwingend erforderlichen Nähe zum Kulturpalast nicht in Betracht. Soweit dem Antragsteller eine Versammlung auf dem Altmarkt genehmigt würde, hätte dies unweigerlich die Absage des Kinderfests zur Folge. Dagegen stelle die Verlegung seiner Veranstaltung für den PEGIDA-Förderverein keinen tiefgreifenden Eingriff in sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar. Der Theaterplatz liege nur wenige hundert Meter vom Altmarkt entfernt. Es handele sich zudem um einen ebenso zentralen und prestigeträchtigen Ort, den der Antragsteller aus eben diesem Grund in der Vergangenheit mehrfach als Versammlungsort für sich beansprucht habe. Inwieweit von der am Rand des Platzes liegenden Baustelle Gefahren für Versammlungsteilnehmer ausgehen könnten, erschließe sich dem Gericht nicht. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.Damit kann am Samstag ab 15:00 Uhr auf dem Altmarkt ein Kinderfest, u.a. mit Magier Andre Sarrasani, Sänger Joey Heindle und dem Kinderchor der Philharmonie gefeiert werden – anschließend wird dort die Hope-Gala übertragen.Programm des Kinderfestes15:00 Uhr Eröffnung des Kinderfestes durch OB Hilbert, Pfarrer Stefan Hippler, Ulrich Heide & Viola Klein mit dem Philharmonischen Kinderchor15:25 Uhr Circus Piccolino15:45 Uhr Christian Berg – Mitmachmusical „Der Fischer & seine Frau“16:10 Uhr Philharmonischer Kinderchor16:25 Uhr André Sarrasani & Verlosung17:05 Uhr Christian Berg – Mitmachmusical „Der Fischer & seine Frau“17:45 Uhr Joey Heindle18:00 Uhr Countdown HOPE GALA mit Autogrammstunde19:00 Uhr Liveübertragung der HOPE-Gala22:00 Uhr EndeDer Eintritt zum Kinderfest ist frei. Kinder aus Dresdner Kinderheimen bekommen zusätzlich Gutscheine für Speisen und Getränke.
