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Keine Sondernutzungsgebühr für Dresdner Gastronomen

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Die Landeshauptstadt greift den stark gebeutelten Händlern und Gastronomen weiterhin unter die Arme. Auch im kommenden Jahr müssen sie keine Sondernutzungsgebühren bezahlen, wenn sie öffentliche Außenflächen nutzen. Das betrifft zum Beispiel Tische und Verkaufsstände, die Restaurants oder Läden auf Gehwegen und Plätze aufstellen. Den Gebührenerlass hat der Stadtrat auf Antrag der FDP beschlossen.