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Keine Hinweise auf Fremdver­schulden für Unister-Flugzeugabsturz

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Im Zusam­men­hang mit dem Flugzeug­ab­sturz von Unister-Gründer Thomas Wagner im Juli 2016 in Slowe­nien haben sich bisher keine Hinweise auf ein Fremd­schulden Dritter ergeben. Das geht aus einer Antwort von Sachsens Justiz­mi­nis­te­rium auf eine Kleine Anfrage des Linke-Landtags­ab­ge­ord­neten Klaus Bartl hervor. Grund­lage dafür sind laut Minis­te­rium vorläu­fige Ermitt­lungs­un­ter­lagen von den dortigen Behörden. Die Unter­su­chungen seien noch nicht abgeschlossen. Wagner war zusammen mit drei weiteren Menschen ums Leben gekommen, als die Maschine in ein Waldge­biet stürzte und ausbrannte. Zuvor hatte der Pilot Probleme mit Verei­sung gemeldet. Die Insassen befanden sich auf der Rückreise aus Venedig, wo Wagner auf einen Millio­nen­kredit für seine finan­ziell angeschla­gene Firma einem Betrüger aufge­sessen sein soll. Statt der erhofften 15 Millionen Euro wurde dem 38-Jährigen Falsch­geld angedreht. Gegen den mutma­ß­li­chen Vermittler des ominösen Unister-Betrugs­falls läuft seit vergan­genen Woche ein Prozess am Leipziger Landge­richt. Dem 69-jährigen Mann aus Unna (Nordrhein-Westfalen) wird vorge­worfen, den sogenannten Rip-Deal mit einem angeb­li­chen israe­li­schen Diaman­ten­händler einge­fä­delt zu haben. (dpa)