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Keine Anklage gegen Sebnitzer Dachdecker nach „Bimbo“-Anzeige

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Die als rassistisch verurteilte Anzeige eines Dachdeckers im Amtsblatt der Stadt Sebnitz bleibt ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungserfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Unternehmer nach eingehender Prüfung eingestellt. Das teilte die Behörde am Freitag mit.

Die Anzeige sei zwar teilweise geschmacklos, strafrechtlich aber ohne Relevanz und von der Meinungsfreiheit gedeckt, so die Begründung. Zudem seien die benannten Personen teilweise nicht eindeutig identifizierbar.

„Darüber hinaus hat der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. Ferner hat der Beschuldigte in der Anzeige auch nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen“, so die Staatsanwaltschaft. 

Der Sebnitzer Dachdeckermeister hatte in der Werbeanzeige im April einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, schloss bestimmte Menschen als Bewerber aber aus. Diese wurden mit antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Begriffen beschrieben. Bei der Staatsanwaltschaft waren daraufhin eine Vielzahl von Anzeigen eingegangen.  

Linke wollen Überprüfung durch Generalstaatsanwaltschaft

Die Linken im Sächsischen Landtag halten die Entscheidung für „mehr als befremdlich“ – und ebenso die Begründung. „Was die Staatsanwaltschaft Dresden im Ergebnis ihrer angeblich umfassenden rechtlichen Prüfung 'teilweise als geschmacklos' abtut und ansonsten für unproblematisch erachtet, sind meiner Auffassung nach eindeutige Angriffe auf die Menschenwürde, die herabwürdigen und zum Hass aufstacheln“, erklärte der Abgeordnete Rico Gebhardt. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sollte die Entscheidung gründlich überprüfen.