Kein Strafverfahren gegen Kretschmer wegen fehlender Maske
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Das Strafverfahren gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer wegen Verstoßes gegen die Schutzregeln bei einer Corona-Demonstration in Dresden ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eher eine Ordnungswidrigkeit und hat die Sache an die Landeshauptstadt abgegeben. Die kommunale Behörde muss nun prüfen, ob 150 Euro Bußgeld für den Regierungschef verhängt werden. Kretschmer hatte am 17. Mai im Großen Garten mit Demonstranten bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen diskutiert und dabei keinen Mundschutz getragen.