„Kein öffentliches Interesse“ - Wirbel um Hitlergruß-Entscheidung
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Zeigen des Hitlergrußes am Rande einer Dresden Nazifrei-Demo Ende Oktober eingestellt. In der schriftlichen Begründung heißt es, "ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben" (§ 153 Abs 1 StPO). Der Beschuldigte soll während der Demo an der Webergasse den Demonstranten und Ordnern von "Dresden Nazifrei" den Hitlergruß gezeigt haben. Auch der verbotene Kühnengruß - eine Abwandlung des Hitlergrußes - soll gezeigt worden sein. Das Ermittlungsverfahren wurde nun Mitte Dezember eingestellt - ein entsprechendes Schreiben liegt unserem Sender vor.Grüne: Verheerendes SignalDie Grünen im Landtag sprechen von einem verheerenden Signal und fordern Aufklärung in einer parlamentarischen Anfrage. Die rechtspolitische Sprecherin Katja Maier erklärte: "Damit, dass das Zeigen des Hitlergrußes in diesem Fall absolut folgenlos bleibt, wird ein verheerendes Signal nicht nur an den Beschuldigten, sondern an alle rassistischen Menschenfeinde gesendet, da hierfür in Sachsen offensichtlich noch nicht einmal ein gerichtliches Verfahren zu befürchten ist."Staatsanwaltschaft: Beweisslage nicht eindeutigWie Oberstaatsanwalt Claus Bogner auf unsere Anfrage sagte, sei der Sachverhalt nicht eindeutig gewesen. So habe es vorher eine verbale Auseinandersetzung gegeben. Es habe zwar eine Armbewegung gegeben, wohl aber keinen klassischen Hitlergruß, sagte Bogner. Ob es überhaupt ein Hitlergruß war, sei nicht klar. Die Beweislage sei nicht eindeutig gewesen. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Bogner räumte ein, dass dadurch ein seltsames Außenbild entstehen könne. Bei klarer Beweislage würde in jedem Fall ein Verfahren eingeleitet. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einzulegen.