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Kabinett beschließt 1.000-Meter-Mindestabstand zu Windrädern - AfD: zu wenig!

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Sachsen will für Windkraftanlagen einen Mindestabend von 1.000 Metern zu Wohngebäuden festlegen. Das sieht ein am Dienstag beschlossener Gesetzentwurf der Regierung vor, der nun an den Landtag geht. Die Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering bestehender Anlagen geht - also das Nachrüsten bestehender Anlagen - oder wenn der Abstand unterschritten werden soll, hieß es. In beiden Fällen ist dafür aber die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

„Mit diesen Regeln erreichen wir zum einen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Zum anderen stärken wir aber die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort und damit die Akzeptanz“, sagte der für Regionalentwicklung und Bau zuständige Staatsminister Thomas Schmidt (CDU): „Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ausbau der Windkraft nur mit den Menschen gelingen kann und nicht gegen sie.“ Schmidt stellte aber auch klar, dass man zum Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Flächen benötigt und nannte dabei unter anderem frühere Bergbaulandschaften.

Dass der 1.000-Meter-Abstand erst ab einer Siedlung mit fünf Wohnhäusern gelten soll und Gemeinden den Abstand verringern dürfen, kritisiert die AfD scharf. Der Landtagsabgeordnete Thomas Prantl erklärte, der Beschluss sei eine Zumutung für viele betroffene Bürger. „Wer direkt neben einem Windrad wohnt, muss mit einer stark eingeschränkten Lebensqualität durch Lärm, Schattenschlag und Infraschall leben.“ Der Wert ihrer Grundstücke falle ins Bodenlose. Die AfD hatte beantragt, wie in Bayern und Polen eine sogenannte 10-H-Regelung einzuführen. Das heißt, der Abstand zwischen Wohnhaus und Windrad muss das Zehnfache von dessen Höhe betragen. Für die neuen 250-Meter-Windräder wären das 2.500 Meter.

Die Abstandsregelung ist aber nur ein Punkt in der Neufassung der Bauordnung des Freistaates. Mit den Änderungen setzt Sachsen Beschlüsse der Bauministerkonferenz um. „Das ist ein Beitrag Sachsens zur bundesweiten Rechtseinheit im Bauordnungsrecht“, so Schmidt. Die einheitlichen Regelungen betreffen unter anderem die Erleichterung für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und von Ladestationen für Elektromobilität sowie den Bau von Abstellplätzen für Fahrräder.

„Gleichzeitig fördern wir mit der Änderung der Bauordnung auch das Bauen mit Holz, um so die Nutzung dieses besonders umweltschonenden und nachhaltigen Baustoffs zu forcieren“, betonte Schmidt. So seien erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen vorgesehen. Künftig solle Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich sein.

Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen sollen fortan elektronisch gestellt werden können. Laut Verordnung müssen künftig auch Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dafür ist eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2024 geplant. Bisher galt die Regelung nur für Neubauten sowie in einigen Fällen auch für Altbauten. Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Räume, in denen Personen schlafen, sowie für Flure zu diesen Räumen. Die Vorschrift gilt auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen. (mit dpa)