Juwelendiebe drücken sich vor Gefängnis
Zwei Juwelendiebe des Grünen Gewölbe drücken sich vorm Gefängnis. Die verurteilten Remo-Clan-Mitglieder, ein 28- Jähriger und ein 30- Jähriger aus Berlin stellten sich nicht zum Haftantritt. Und das, obwohl die Frist zum Haftantritt gestern abgelaufen ist, erklärte ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Wie es jetzt weiter geht, ist erstmal offen. Die Anwälte der beiden haben einen Antrag auf Aufschub der Vollstreckung gestellt. Den hat die Staatsanwaltschaft aber abgelehnt.
Für den 28- Jährigen, den jüngeren der beiden, beantragte sein Anwalt daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, die noch aussteht. Bei dem anderen ist offen, ob er gegen die Ablehnung vorgeht - wenn nicht, „hat er sich zum Haftantritt zu stellen“, so der Sprecher. Das zeige sich erst, wenn die Staatsanwaltschaft Dresden von der Vollzugsanstalt eine Mitteilung über deren Aufnahme in den offenen Vollzug erhält.
Die beiden Männer und ein weiterer als Täter verurteilter junger Mann aus dem Berliner Remmo-Clan wurden mit der Urteilsverkündung im Mai 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen, bis zur Verbüßung ihrer Reststrafe. Eine Ladung des 28-Jährigen und des 30-Jährigen zum Haftantritt bis zum 19. August erfolgte im Juli, sie sollten gemäß den Vorgaben des Berliner Vollzugsplans dort in den offenen Vollzug. Die beiden jungen Männer sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt - und waren bisher 911 Tage in Untersuchungshaft, die angerechnet wird.
Juwelendiebe erbeuten einzigartigen historischen Schmuck
Erst seit der vergangenen Woche sind die 2022 zurückgegebenen Juwelen wieder im Grünen Gewölbe ausgestellt.
Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.
Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden im Zuge einer Verständigung, die die Rückgabe des Großteils der Beute beinhaltete. Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin der Mitangeklagten, gab es einen Freispruch. (mit dpa)