Innenministerium: Asylverfahren gegen verdächtigen Iraker läuft noch
Chemnitz (dpa) - Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker war nach Angaben des sächsischen Innenministerium in Deutschland nicht geduldet. Damit widersprach das Ministerium anderslautenden Meldungen in Medien. Nach den Unterlagen der Landesdirektion Sachsen sei noch ein Asylverfahren des Mannes beim Bundesamt für Migration (Bamf) anhängig. Der Iraker habe seit Oktober 2015 in Sachsen gelebt. Den ersten Antrag habe das Bamf im März 2017 als unzulässig abgelehnt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung seien aber erfolgreich gewesen, weshalb es ein neues Verfahren gab. Am Donnerstag waren Meldungen veröffentlicht worden, wonach die Abschiebung des Irakers schon im Mai 2016 für zulässig erachtet wurde. Nach Recherchen der "Welt" und der "Nürnberger Nachrichten" ließ das Bamf die Rückführung des Mannes aber verstreichen, der bereits vor seiner Einreise in Deutschland Asyl in Bulgarien beantragt hatte. Die beiden Zeitungen bezogen sich auf Angaben des Verwaltungsgerichtes Chemnitz. "Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedochnicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abliefund das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantragzu entscheiden", wurde der Sprecher zitiert. Das Bamf wollte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu dem Fall äußern, hieß es. Das Verwaltungsgericht in Chemnitz war für eine Klarstellung am Donnerstagabend nicht mehr erreichbar.