In Sachsens Gesundheitswesen droht Abwanderung
Ab dem 16. März gilt auch im sächsischen Gesundheitswesen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Personal in Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss sich also bis dahin Serum gegen das Corona-Virus spritzen lassen. 268.000 Menschen arbeiten in Sachsen in dieser Branche. Davon haben sich etwa 5.000 bei den sächsischen Arbeitsämtern gemeldet.
Das hat der Chef der Landesarbeitsagentur Sachsen Klaus-Peter Hansen unserem Sender mitgeteilt. Das seien etwa zwei Prozent. Es seien ungefähr 3.000 mehr als üblicherweise in dieser Jahreszeit. Man bemerke also einen deutlichen Anstieg, so Hansen weiter.
Die Gründe seien unterschiedlich. Manche wollten das Risiko einer Infektion auf der Arbeit nicht mehr eingehen. Viele hätten nach zwei Jahren Pandemie ihre Belastungsgrenze erreicht oder seien mit den Konditionen unzufrieden. Und es gebe Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, hat Hansen erklärt.