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Illegale Händler bei Kaiser-Konzerten im Visier

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Das Dresdner Ordnungsamt nimmt illegale Getränkehändler am Elubfer ins Visier. Gerade bei großen Events, wie jetzt bei den Roland Kaiser-Konzerten, verkaufen "fliegende Händler" rund ums Filmnächte-Areal Getränke. Laut Ordnungsamt müsste eine Sondernutzungserlaubnis vorliegen. Verstöße können mit 500 Euro Bußgeld geahndet werden.

Wie das Ordnungsamt auf Anfrage mitteilte, kontrolliert der Gemeindliche Vollzugsdienst "regelmäßig an den Elbwiesen in verschiedenen Zusammenhängen wie bspw. öffentliches Grillen oder Müllablagerungen. Insbesondere in den warmen Jahreszeiten sind die Elbwiesen Teil der täglichen Präsenzstreifen. Großveranstaltungen der Filmnächte am Elbufer werden bei der Einsatzplanung natürlich beachtet."

Alle Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes (24) und der Besonderen Einsatzgruppe (30) sind bei Ihren Kontrollen mit dem Thema befasst, teilte das Ordnungsamt mit. "Um alkoholische Getränke verkaufen zu dürfen, benötigt der Händler zum einen den entsprechenden Verkaufseintrag (Erlaubnis) in seiner Reisegewerbekarte und außerdem eine gültige Sondernutzungserlaubnis für die genutzte Fläche. In diesem Fall für das Areal vor den Filmnächten an den Elbwiesen.  Der Bußgeldrahmen für eine unerlaubte Sondernutzung liegt bei 500 Euro."

Bei Kontrollen beim Kaiser-Konzert am vergangenen Freitag wurde ein Händler mit Reisegewerbekarte aber ohne Sondernutzungserlaubnis festgestellt, der unter anderem Alkohol verkaufte. Der Händler wurde aufgefordert, den Verkauf einzustellen. Eine Anzeigenerstattung bei der Bußgeldbehörde wird derzeit noch geprüft, hieß es.