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„Honig-Krimi“ geht in die nächste Instanz

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Der juristische Honig-Streit zwischen TV-Satiriker Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker geht in die nächste Instanz. Die Anwälte des Moderators haben Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichts Dresden  eingelegt. Das bestätigte das Oberlandesgericht. Böhmermann wollte dem Honigproduzenten aus Meißen den Vertrieb eines sogenannten „Beewashing“-Honigs verbieten. Der Meißener hatte den Honig als Retourkutsche nach einer Sendung des ZDF Magazin Royale kreiert und mit Böhmermanns Gesicht geworben.

Der von TV-Satiriker Jan Böhmermann verklagte sächsische Imker stellt sich nach seinem Erfolg in erster Instanz auf eine Fortsetzung des Rechtsstreits ein. „Der Ball ist jetzt bei Herrn Böhmermann“, sagte der Bienenzüchter und Honigproduzent Rico Heinzig im Februar der Deutschen Presse-Agentur. Er erwartet, dass die Gegenseite in Berufung geht und das Oberlandesgericht Dresden den Fall dann begutachtet. „Wenn das so kommt, können wir uns abermals auf eine spannende Verhandlung vorbereiten.“

Böhmermann wollte dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen den Vertrieb von und die Werbung für einen nach einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ Anfang November 2023 kreierten „Beewashing“-Honig mit dessen Namen und Gesicht verbieten. Das Landgericht Dresden hatte das Ansinnen eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aber als „in der Sache unbegründet“ zurückgewiesen.