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Hochwasser: Offenbar Millionenschäden bei DVB

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Die DVB rechnen mit einem Millio­nen­schaden durch das Hochwasser. Nach ersten vorsich­tigen Schät­zungen gehen wir von 18 bis 20 Millionen Euro aus, so Sprecher Falk Lösch. Mögli­cher­weise tauchen aber später bei Probe­boh­rungen auch noch Schäden im Unter­bau­be­reich auf. Am häufigsten wurden durch die Fluten Gleis­an­lagen, Strom­ver­sor­gung und Halte­stellen in Mitlei­den­schaft gezogen.Unter­dessen sind durch das Hochwasser in der Stadt noch immer etwa 1100 Haushalte ohne Strom. 5 Umspann­sta­tionen am südli­chen Elbufer sind noch nicht wieder in Betrieb. Das betrifft die Gebiete Gohlis, Cosse­baude, Zschieren und Laube­gast. Die DREWAG lässt diese jetzt reinigen und reparieren, um die Umspann­werke so schnell wie möglich an Netz nehmen zu können. Die Mitar­beiter sind gleich­zeitig unter­wegs, die Strom­an­lagen in den Häusern nach und nach wieder anzuschließen. Eine Service­hot­line infor­miert Geschä­digte täglich von 6 bis 20 Uhr. Die Nummer lautet: 0351-205 85 42 42

Stadt Dresden Info-Telefon zum Hochwasser: (03 51) 4 88 76 66Dresden hilft! Auch nach dem Hochwasser ist es wichtig, dass die Welle der Hilfs­be­reit­schaft jetzt nicht verebbt! Hier wird private Hilfe organi­siert: http://%20www.facebook.com/DynamischesFluthilfezentrum?ref=ts&fref=tsFluthil­fe­zen­trum im Dynamo-StadionFluthilfe Dresden Sächsi­sche SchweizLandkreis Sächsi­sche Schweiz Osterz­ge­birge Bürger­te­lefon: 03501 5151133, -1134, -1135 und -1136

Dresden - Wo wird Hilfe gebraucht?
Hochwas­ser­kampf Dresden auf einer größeren Karte anzeigen


Regulärer Betrieb der Kitas

Ab Montag, dem 17. Juni: -        Toepler­straße 2 (Notbe­treuung in anderen Einrich­tungen des Trägers) -        Altstetzsch 11 (Notbe­treuung in der Grund­schule Am Urnen­feld 27) Wegen Überflu­tung sind bis zur Wieder­her­stel­lung diese Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen geschlossen: -        Donath­straße 8 -        Iglauer Straße 11 -        Strup­pener Straße 10 In der Übergangs­zeit bis zur Wieder­er­öff­nung werden die Einrich­tungen ausge­la­gert. Die Kinder können bei Bedarf in folgenden Einrich­tungen betreut werden: Kinder der Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Donath­straße 8: - Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Rudolf-Bergander-Ring 36/38 (2 Gruppen) - Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Rudolf-Bergander-Ring 34 (bei Bedarf ab Mittwoch) Kinder der Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Iglauer Straße 11: - Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Heide­nauer Straße 4 - Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Geising­straße 25 Kinder der Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Strup­pener Straße 10: - Kinder­ta­ges­ein­rich­tung Jessener Straße 40 Eltern können bei den jewei­ligen Trägern den konkreten Betreu­ungsort ihrer Kinder erfahren und im Eigen­be­trieb Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen unter den Rufnum­mern (0351) 488 5012 oder (0351) 488 5041 Auskunft zu den Stand­orten erhalten. Ab Dienstag, 11. Juni, sind die Telefone wochen­tags von 8 bis 18 Uhr besetzt.


Abholung von Sperr­müll und Sandsä­cken Sandsäcke und Sperr­müll werden in den vom Hochwasser betrof­fenen Gebieten weiterhin kostenlos abgeholt. Das hat die Stadt angekün­digt. Diese Regelung trifft jedoch nicht für Gewer­be­trei­bende zu und auch nicht für Anwohner, die nicht vom Hochwasser betroffen sind. Für diese gilt wie gehabt die Sperr­müll­karte. Abfall-Telefon Alle Fragen rund um die Entsor­gung beant­wortet die Stadt am Abfall-Telefon. Telefon (03 51) 4 88 96 33 (von 8 bis 18 Uhr). Sandsäcke Die Stadt Dresden entsorgt die Sandsäcke der offizi­ellen Verbauten zentral. In den hochwas­ser­be­trof­fenen Stadt­teilen wird die Entsor­gung der Sandsäcke ebenfalls zentral organi­siert. Anwohner können ihre gebrauchten Sandsäcke am Straßen­rand ablegen. Autofahrer und Fußgänger dürfen dadurch nicht beein­träch­tigt werden.   Sperr­müll In den hochwas­ser­be­trof­fenen Stadt­teilen wird als beson­dere Service­leis­tung auch am Wochen­ende der Sperr­müll zentral organi­siert und kosten­frei entsorgt. Anwohner können ihren Sperr­müll am Straßen­rand ablegen. Autofahrer und Fußgänger dürfen dadurch nicht beein­träch­tigt werden. Zudem ist hier eine Abgabe möglich: Wertstoffhof Friedrichstadt Altonaer Straße 15, Telefon (03 51) 44 55-132/-118 Wertstoffhof Hammerweg Hammerweg 23, Telefon: (03 51) 44 55-193/-118 Wertstoffhof Johann­stadt Hertel­straße 3, Telefon: (03 51) 44 55-270/-118 Wertstoffhof Kaditz Schar­fen­berger Straße 146, Telefon (03 51) 44 55-177/-118 Wertstoffhof Reick Georg-Mehrtens-Straße 1, Telefon (03 51) 44 55-133/-118

Mehr zum Thema Grund­wasser: Die Gefahren des Grund­was­sers werden durch die Menschen oft unter­schätzt. Die Feuer­wehr warnt, Grund­wasser das in den Keller einge­drungen ist, nicht ohne vorhe­riges Hinzu­ziehen eines Stati­kers abzupumpen. Die Statik könnte extrem gefährdet sein. Schäden am Gebäude werden nicht schlimmer, je länger das Wasser im Keller steht. Die Karte zum aktuellen Grund­wasser ist hier einsehbar. Dort finden Sie auch zwei Karten, die Modell­rech­nungen für zu erwar­tende Grund­was­ser­stände nach einem Elbpegel von 8, 5 bzw. 9 Metern zeigen. Mit der Entspan­nung der Hochwas­ser­lage durch den Rückgang der Elbe kann langsam mit dem Leerpumpen von Kellern begonnen werden. Die Feuer­wehr kann oft erst vor Ort entscheiden, ob das Leerpumpen zum Zeitpunkt sinnvoll oder möglich ist. Gleiches gilt für das Befüllen von Kellern. Die Eigen­tümer in den beson­ders vom Hochwasser betrof­fenen Stadt­ge­bieten Cosse­baude / Gohlis und Laube­gast / Zschieren können sich hierfür an die Örtli­chen Einsatz­lei­tungen der Feuer­wehr wenden. Sie befinden sich in Höhe der Verwal­tungs­stelle Cosse­baude / Dresdner Straße 3 bezie­hungs­weise im Straßen­be­reich Moräne­n­ende 3 / 93. Grund­schule. Außerdem kann die bekannte Telefon­nummer des Bürger­te­le­fons 4 88 76 66 angerufen werden. Es wird darum gebeten, die Notruf­nummer 112 nur in den Fällen, bei denen Gefahr in Verzug ist, zu nutzen. 

Hochwas­ser­be­schei­ni­gungen und Sofort­hilfe Bis zum 25. Juni erhalten vom Hochwasser Betrof­fenen die Sofort­hilfe. Bis dahin können Bürge­rinnen und Bürger diese beantragen. Das gleiche gilt für die Hochwas­ser­be­schei­ni­gung. Alle dazu benötigten Formu­lare können vorab ausge­druckt werden unter sofort­hilfe.de und dresden.de/hochwas­ser­be­schei­nin­gung.


Wie funktio­niert die Hochwasser-Sofort­hilfe? Durch die Flut im Juni stehen tausende Sachsen wieder vor überschwemmten Wohnungen, kaputten Möbeln und Geräten. Der Freistaat hat deshalb eine Sofort­hilfe für Hochwas­ser­ge­schä­digte einge­richtet. 30 Millionen Euro hat das Finanz­mi­nis­te­rium an die Landkreise und kreis­freien Städte überwiesen. Bis zum 25. Juni 2013 können Betrof­fene das Handgeld in ihrer Gemeinde beantragen. Wer bekommt die Sofort­hilfe? Personen, die in einer vom Hochwasser betrof­fenen Gemeinde gemeldet sind und deren Wohnung beschä­digt ist. Ein Schaden liegt laut Freistaat vor, wenn das Erdge­schoss oder eine höher liegende Etage überflutet wurden. Wie viel Sofort­hilfe bekomme ich? Das Handgeld wird einmalig ausge­zahlt. Pro Erwach­senem gibt es 400 Euro, für jedes Kind 250 Euro - maximal aber 2.000 Euro pro Haushalt. Wann kann ich das Geld abgeholen? Das Finanz­mi­nis­te­rium hat das Geld schon an die Landkreise und kreis­freien Städte überwiesen. Die lassen es den einzelnen gemeinden zukommen. Die müssen jetzt die Auszah­lung organi­sieren. Daher können die Auszah­lungs­ter­mine varrieren. Am besten, Sie rufen bei ihrer Gemeinde- oder Stadt­ver­wal­tung an. Wie komme ich an das Geld? Dafür müsen alle Betrof­fenen auf der Gemeinde einen Antrag ausfüllen. Dazu muss man sich nur ausweisen und erklären, dass man zu den Hochwas­ser­ge­schä­digten zählt. Gegen Unter­schrift und Gemein­de­be­stä­ti­gung wird dann das Geld ausge­zahlt.  

Hochwas­ser­hilfen für Unter­nehmen Der Wirtschafts­ser­vice der Landes­haupt­stadt Dresden hilft Unter­nehmen, die vom Hochwasser betroffen sind. Er infor­miert und unter­stützt zum Beispiel bei der Antrag­stel­lung auf Finan­zie­rungs­hilfen. Erreichbar ist der Wirtschafts­ser­vice unter der Hotline (03 51) 4 88 87 87 oder per E-Mail unter wirtschafts­ser­vice­@dresden.de (Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 16 Uhr, Sonnabend nach Verein­ba­rung). Unter­nehmen, denen durch das Hochwasser Schäden entstanden sind, können folgende finan­zi­elle Hilfe erhalten (Stand 6. Juni 2013): Sofort­hilfe für hochwas­ser­ge­schä­digte Unter­nehmen Der Freistaat Sachsen hat ein Sofort­hilfe-Programm auf den Weg gebracht. Jedes betrof­fene Unter­nehmen erhält einmalig 1500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbüro­kra­ti­sche Hilfe für die unmit­tel­bare Schadens­be­sei­ti­gung. Empfänger sind Unter­nehmen der gewerb­li­chen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebs­stätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betrof­fenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebs­stätte geschä­digt ist. Wie beim Sofort­hil­fe­pro­gram für betrof­fene Privat­haus­halte bestä­tigen die Kommunen den Anspruch auf die Sofort­hilfe anhand einer schrift­li­chen Erklä­rung. Die Auszah­lung der Sofort­hilfe soll ab Anfang kommender Woche beginnen und erfolgt durch die Kommunen. Damit die Sofort­hilfe für die Unter­nehmen zügig ausge­zahlt werden kann, erhalten die Landkreise und kreis­freien Städte entspre­chende Abschlags­zah­lungen. Der Betrag von 1500 Euro soll insbe­son­dere kleine und mittlere Unter­nehmen, zum Beispiel Handwerks­be­triebe, unbüro­kra­tisch dabei unter­stützen, schnell wieder den Geschäfts­be­trieb aufzu­nehmen. (Quelle: www.medien­ser­vice.sachsen.de/medien/news/184907) Stundung von Steuern Bis 30. September 2013 können vom Hochwasser betrof­fene Unter­nehmen und Privat­per­sonen eine Stundung der Steuern des Bundes und des Landes und die Voraus­zah­lung auf die Einkommen unter Darle­gung der Verhält­nisse ohne größere Nachweise beantragen. Auf die Erhebung von Stundungs­zinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundung der nach dem 30. September 2013 fälligen Steuern und Anträge auf Anpas­sung der Voraus­zah­lung nach diesem Zeitpunkt sind beson­ders zu begründen. Die Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugs­steuern kann in der Regel aller­dings nicht gewährt werden. Vollstre­ckungs­auf­schub Von Vollstre­ckungs­maß­nahmen wird gegen­wärtig bei dem genannten Perso­nen­kreis bis 30. September 2013 bei allen rückstän­digen oder bis zu diesem Zeitpunkt fälligen oder fällig werdenden Steuern abgesehen. Steuer­er­leich­te­rung für Unter­nehmen Bei Wieder­aufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschafts­jahr der Fertig­stel­lung und in den beiden folgenden Wirtschafts­jahren zusätz­lich zur monat­li­chen Abschrei­bung insge­samt bis zu 30 Prozent der Herstel­lungs- oder Wieder­her­stel­lungs­kosten abgeschrieben werden. Bei beweg­li­chen Anlage­gü­tern, die als Ersatz für vernich­tete oder verlo­rene beweg­liche Anlage­güter angeschafft werden oder herge­stellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschafts­jahr der Anschaf­fung oder Herstel­lung und in den beiden folgenden Wirtschafts­jahren neben der normalen Abschrei­bung bis zu insge­samt 50 Prozent der Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten abgeschrieben werden. Die Sonder­ab­schrei­bung kann nur für Wirtschafts­güter in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 angeschafft oder herge­stellt worden. (Quelle: Erlass des Sächsi­schen Minis­te­riums für Finanzen vom 4. Juni 2013: „Maßnahmen zur Berück­sich­ti­gung der durch Hochwasser Anfang Juni 2013 entstan­denen Schäden“ 

Spenden­konten für Hochwasser Betrof­fene finden Sie hier:

Arbeiter-Samariter-Bund Sachsen Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 1888 BLZ 37020500 Verwen­dungs­zweck "Hochwasser" Deutsches Rotes Kreuz Sachsen Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 414141 BLZ 370 205 00 Verwen­dungs­zweck "Nachbarn in Not" Caritas Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 202 BLZ 660 205 00 Verwen­dungs­zweck "Flut Sachsen" Diakonie Bank für Kirche und Diakonie Konto 100 100 100 BLZ 350 601 90 Verwen­dungs­zweck "Hochwasser 2013" Johan­niter-Unfall-Hilfe e. V., Landes­ver­band Sachsen Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 433 11 02 BLZ 370 205 00 Verwen­dungs­zweck "Hochwasser" Malteser Hilfdienst e. V. Pax Bank eG Konto 120 12 26011 BLZ 370 60 120 Verwen­dungs­zweck "Hochwasser 2013" VSWG-Verband für Wohnungs­ge­nos­sen­schaften Dresdner Volks­bank Raiff­ei­sen­bank eG Konto 4804511020 BLZ 850 900 00 Verwen­dungs­zweck "Fluthilfe 2013" Große Kreis­stadt Pirna Ostsäch­si­schen Sparkasse Dresden Konto 0225735300 BLZ 850 503 00 Verwen­dungs­zweck "Spenden Hochwasser 2013" Kolping­werk im Bistum Dresden-Meißen e.V. Bank: Volks­bank Leipzig Konto-Nr.: 307 658 089 BLZ: 860 956 04 Verwen­dungs­zweck "Hochwas­ser­hilfe Sachsen" AWO Landes­ver­band Sachsen Kennwort: Hochwasser 2013 Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 35 89 001 BLZ 850 205 00 Aktion Deutsch­land Hilft Stich­wort: Hochwas­ser­hilfe 2013 Konto 10 20 30 Bank für Sozial­wirt­schaft BLZ 370 205 00 Spenden­hot­line: 0900 55 102030 (gebüh­ren­frei aus dem dt. Festnetz, Mobil­funk abwei­chend) Online-Spenden unter: www.Aktion-Deutsch­land-Hilft.de Charity SMS: SMS mit ADH10 an die 81190 senden (10 EUR zzgl. üblicher SMS-Gebühr, davon gehen direkt an Aktion Deutsch­land Hilft 9,83 EUR) Bistum Dresden-Meißen Konto 828 3001 LIGA-Bank Regens­burg BLZ 750 903 00 Kennwort  „Hochwasser Juni 2013“


Was Hochwas­ser­opfer jetzt wissen müssen Flüsse treten über die Ufer, das Wasser kommt direkt oder durch die Kanali­sa­tion in die Wohnungen und Häuser, Autos stehen unter Wasser. Finan­ziell ist das eine Katastrophe und nach der Flut geht es ums Geld und die Frage, wie sich Betrof­fene richtig verhalten: Welche Versi­che­rung zahlt für Schäden? Droht Schaden durch Überflu­tung, sollten Betrof­fene in erster Linie versu­chen, ihr Eigentum zu schützen, sei es mit Sandsä­cken oder Brettern. Die Heizung sowie alle elektri­schen Geräte müssen ausge­schaltet sein. Kommt es dennoch zu Schäden, hilft die Versi­che­rung. So werden Kosten für Repara­tur­ar­beiten am Haus (z.B. die Gebäu­de­trock­nung oder Instand­set­zung) durch eine Wohnge­bäu­de­ver­si­che­rung mit entspre­chender Elemen­tar­de­ckung abgedeckt. Voraus­set­zung: diese wurde zusätz­lich abgeschlossen. Was tun im Schadens­fall? Nach einer Überschwem­mung gilt es, den Schaden zu begrenzen. Das Wasser sollte abgepumpt, Gegen­stände getrocknet werden. Dabei sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten: •    Markieren Sie erreichte Wasser­stände und dokumen­tieren Sie die Schäden durch Fotos und Video­auf­nahmen . •    Erstellen Sie unmit­telbar nach dem Schadens­fall eine vollstän­dige Liste aller zerstörten oder beschä­digten Gegen­stände. Dazu gehören auch die Belege über den Kauf. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten aus dem Gedächtnis das ungefähre Kaufdatum und der Neupreis dokumen­tiert werden. •    Überprüfen Sie Ihre elektri­schen Geräte auf Funkti­ons­tüch­tig­keit. •    Beschä­digte und ggf. zerstörte Gegen­stände bitte erst nach Rücksprache mit der Versi­che­rung entsorgen. Wenn das nicht möglich ist, weil eine sofor­tige Reparatur nötig ist, helfen auch hier Fotos als Beweis­mittel. •    Bei Gebäuden sollten neben den Aufnahmen auch Proto­kolle erstellt werden, am besten mit einem Zeugen, z.B. dem Nachbarn. Das gilt vorallem vor der Durch­füh­rung von Notre­pa­ra­turen. •    Bei einem geflu­teten Auto darf der Motor nicht gestartet werden. Eine Werkstatt sollte den Wagen unbedingt prüfen. Was ist versi­chert? Schäden an Wohnhäu­sern werden von der Wohnge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt - voraus­ge­setzt der Versi­cherte hat eine zusätz­liche Elemen­tar­de­ckung abgeschlossen. In den meisten Regionen Deutsch­lands ist das möglich, nach Angaben des Gesamt­ver­bandes der Deutschen Versi­che­rungs­wirt­schaft sind das aller­dings nur 32 Prozent der Gebäude. Bei Möbeln und Hausrat übernimmt die Hausrats­ver­si­che­rung die Reparatur oder zumin­dest einen Wertaus­gleich, ABER auch nur dann, wenn die Elementar-Zusatz­de­ckung abgeschlossen wurde. Bei geflu­teten Kraft­fahr­zeugen erhalten die Autofahrer Schaden­er­satz, die eine Voll- oder Teilkas­ko­ver­si­che­rung abgeschlossen haben. Aller­dings: Wer sein Fahrzeug in der Nähe eines Flusses parkt und nicht auf Warnungen reagiert, handelt grob fahrlässig und könnte Probleme mit der Versi­che­rung bekommen. Wie ist der Schaden zu melden? Hier rät der Verbrau­cher­schutz zur schrift­li­chen Nachricht an die jewei­lige Versi­che­rungs­ge­sell­schaft. Dazu genügt eine Mail oder ein Fax - bewahren Sie unbedingt den Sende­be­richt auf und fertigen Sie von allen Schreiben an die Versi­che­rungen Kopien an. "Müssen die Verhand­lungen ausnahms­weise doch telefo­nisch erfolgen, so telefo­nieren Sie vor Zeugen, dies können auch Famili­en­an­ge­hö­rige sein", rät die Verbrau­cher­zen­trale. Unbedingt immer den Namen des Sachbe­ar­bei­ters, die Durch­wahl und Datum und Uhrzeit des Telefo­nats notieren. Wann zahlt die Versi­che­rung? Wenn Sie, als Betrof­fener alle erfor­der­li­chen Unter­lagen den jewei­ligen Versi­che­rungs­ge­sell­schaften vorge­legt haben, sollten Sie spätes­tens einen Monat nach der Schaden­mel­dung eine Abschlags­zah­lung verlangen. Und dann? Wurde die Elemen­tar­schä­den­de­ckung nicht abgeschlossen und Sie wollen prüfen, ob für diese für Ihr Gebäude angeboten wird, können Sie das auf zuers-public.de tun. Wenn Sie versi­chert sind und einen großen Schaden zu vermelden haben, sollten Sie damit rechnen, dass die Versi­che­rung nach der Schadens­re­gu­lie­rung die Police kündigt. Viele Verbrau­cher­schützer raten den Versi­cherten daher, selbst zu kündigen. Das erhöht Ihre Chancen auf einen Neuab­schluss bei einer anderen Versi­che­rungs­ge­sell­schaft. Ob neue oder alte Versi­che­rungs­ge­sell­schaft - der Versi­cherer wird mit hoher Wahrschein­lich­keit einen höheren Selbst­be­halt verlangen und mögli­cher­weise nur kleine Deckungs­summen für Elemen­tar­schäden anbieten.