Hochwasser: Offenbar Millionenschäden bei DVB
Die DVB rechnen mit einem Millionenschaden durch das Hochwasser. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen gehen wir von 18 bis 20 Millionen Euro aus, so Sprecher Falk Lösch. Möglicherweise tauchen aber später bei Probebohrungen auch noch Schäden im Unterbaubereich auf. Am häufigsten wurden durch die Fluten Gleisanlagen, Stromversorgung und Haltestellen in Mitleidenschaft gezogen.Unterdessen sind durch das Hochwasser in der Stadt noch immer etwa 1100 Haushalte ohne Strom. 5 Umspannstationen am südlichen Elbufer sind noch nicht wieder in Betrieb. Das betrifft die Gebiete Gohlis, Cossebaude, Zschieren und Laubegast. Die DREWAG lässt diese jetzt reinigen und reparieren, um die Umspannwerke so schnell wie möglich an Netz nehmen zu können. Die Mitarbeiter sind gleichzeitig unterwegs, die Stromanlagen in den Häusern nach und nach wieder anzuschließen. Eine Servicehotline informiert Geschädigte täglich von 6 bis 20 Uhr. Die Nummer lautet: 0351-205 85 42 42
Regulärer Betrieb der Kitas
Ab Montag, dem 17. Juni: - Toeplerstraße 2 (Notbetreuung in anderen Einrichtungen des Trägers) - Altstetzsch 11 (Notbetreuung in der Grundschule Am Urnenfeld 27) Wegen Überflutung sind bis zur Wiederherstellung diese Kindertageseinrichtungen geschlossen: - Donathstraße 8 - Iglauer Straße 11 - Struppener Straße 10 In der Übergangszeit bis zur Wiedereröffnung werden die Einrichtungen ausgelagert. Die Kinder können bei Bedarf in folgenden Einrichtungen betreut werden: Kinder der Kindertageseinrichtung Donathstraße 8: - Kindertageseinrichtung Rudolf-Bergander-Ring 36/38 (2 Gruppen) - Kindertageseinrichtung Rudolf-Bergander-Ring 34 (bei Bedarf ab Mittwoch) Kinder der Kindertageseinrichtung Iglauer Straße 11: - Kindertageseinrichtung Heidenauer Straße 4 - Kindertageseinrichtung Geisingstraße 25 Kinder der Kindertageseinrichtung Struppener Straße 10: - Kindertageseinrichtung Jessener Straße 40 Eltern können bei den jeweiligen Trägern den konkreten Betreuungsort ihrer Kinder erfahren und im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen unter den Rufnummern (0351) 488 5012 oder (0351) 488 5041 Auskunft zu den Standorten erhalten. Ab Dienstag, 11. Juni, sind die Telefone wochentags von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Hochwasserbescheinigungen und Soforthilfe Bis zum 25. Juni erhalten vom Hochwasser Betroffenen die Soforthilfe. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger diese beantragen. Das gleiche gilt für die Hochwasserbescheinigung. Alle dazu benötigten Formulare können vorab ausgedruckt werden unter soforthilfe.de und dresden.de/hochwasserbescheiningung.
Spendenkonten für Hochwasser Betroffene finden Sie hier:
Arbeiter-Samariter-Bund Sachsen Bank für Sozialwirtschaft Konto 1888 BLZ 37020500 Verwendungszweck "Hochwasser" Deutsches Rotes Kreuz Sachsen Bank für Sozialwirtschaft Konto 414141 BLZ 370 205 00 Verwendungszweck "Nachbarn in Not" Caritas Bank für Sozialwirtschaft Konto 202 BLZ 660 205 00 Verwendungszweck "Flut Sachsen" Diakonie Bank für Kirche und Diakonie Konto 100 100 100 BLZ 350 601 90 Verwendungszweck "Hochwasser 2013" Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Sachsen Bank für Sozialwirtschaft Konto 433 11 02 BLZ 370 205 00 Verwendungszweck "Hochwasser" Malteser Hilfdienst e. V. Pax Bank eG Konto 120 12 26011 BLZ 370 60 120 Verwendungszweck "Hochwasser 2013" VSWG-Verband für Wohnungsgenossenschaften Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG Konto 4804511020 BLZ 850 900 00 Verwendungszweck "Fluthilfe 2013" Große Kreisstadt Pirna Ostsächsischen Sparkasse Dresden Konto 0225735300 BLZ 850 503 00 Verwendungszweck "Spenden Hochwasser 2013" Kolpingwerk im Bistum Dresden-Meißen e.V. Bank: Volksbank Leipzig Konto-Nr.: 307 658 089 BLZ: 860 956 04 Verwendungszweck "Hochwasserhilfe Sachsen" AWO Landesverband Sachsen Kennwort: Hochwasser 2013 Bank für Sozialwirtschaft Konto 35 89 001 BLZ 850 205 00 Aktion Deutschland Hilft Stichwort: Hochwasserhilfe 2013 Konto 10 20 30 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 370 205 00 Spendenhotline: 0900 55 102030 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) Online-Spenden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de Charity SMS: SMS mit ADH10 an die 81190 senden (10 EUR zzgl. üblicher SMS-Gebühr, davon gehen direkt an Aktion Deutschland Hilft 9,83 EUR) Bistum Dresden-Meißen Konto 828 3001 LIGA-Bank Regensburg BLZ 750 903 00 Kennwort „Hochwasser Juni 2013“
Was Hochwasseropfer jetzt wissen müssen Flüsse treten über die Ufer, das Wasser kommt direkt oder durch die Kanalisation in die Wohnungen und Häuser, Autos stehen unter Wasser. Finanziell ist das eine Katastrophe und nach der Flut geht es ums Geld und die Frage, wie sich Betroffene richtig verhalten: Welche Versicherung zahlt für Schäden? Droht Schaden durch Überflutung, sollten Betroffene in erster Linie versuchen, ihr Eigentum zu schützen, sei es mit Sandsäcken oder Brettern. Die Heizung sowie alle elektrischen Geräte müssen ausgeschaltet sein. Kommt es dennoch zu Schäden, hilft die Versicherung. So werden Kosten für Reparaturarbeiten am Haus (z.B. die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung) durch eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung abgedeckt. Voraussetzung: diese wurde zusätzlich abgeschlossen. Was tun im Schadensfall? Nach einer Überschwemmung gilt es, den Schaden zu begrenzen. Das Wasser sollte abgepumpt, Gegenstände getrocknet werden. Dabei sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten: • Markieren Sie erreichte Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden durch Fotos und Videoaufnahmen . • Erstellen Sie unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Dazu gehören auch die Belege über den Kauf. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten aus dem Gedächtnis das ungefähre Kaufdatum und der Neupreis dokumentiert werden. • Überprüfen Sie Ihre elektrischen Geräte auf Funktionstüchtigkeit. • Beschädigte und ggf. zerstörte Gegenstände bitte erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgen. Wenn das nicht möglich ist, weil eine sofortige Reparatur nötig ist, helfen auch hier Fotos als Beweismittel. • Bei Gebäuden sollten neben den Aufnahmen auch Protokolle erstellt werden, am besten mit einem Zeugen, z.B. dem Nachbarn. Das gilt vorallem vor der Durchführung von Notreparaturen. • Bei einem gefluteten Auto darf der Motor nicht gestartet werden. Eine Werkstatt sollte den Wagen unbedingt prüfen. Was ist versichert? Schäden an Wohnhäusern werden von der Wohngebäudeversicherung gedeckt - vorausgesetzt der Versicherte hat eine zusätzliche Elementardeckung abgeschlossen. In den meisten Regionen Deutschlands ist das möglich, nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind das allerdings nur 32 Prozent der Gebäude. Bei Möbeln und Hausrat übernimmt die Hausratsversicherung die Reparatur oder zumindest einen Wertausgleich, ABER auch nur dann, wenn die Elementar-Zusatzdeckung abgeschlossen wurde. Bei gefluteten Kraftfahrzeugen erhalten die Autofahrer Schadenersatz, die eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Allerdings: Wer sein Fahrzeug in der Nähe eines Flusses parkt und nicht auf Warnungen reagiert, handelt grob fahrlässig und könnte Probleme mit der Versicherung bekommen. Wie ist der Schaden zu melden? Hier rät der Verbraucherschutz zur schriftlichen Nachricht an die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Dazu genügt eine Mail oder ein Fax - bewahren Sie unbedingt den Sendebericht auf und fertigen Sie von allen Schreiben an die Versicherungen Kopien an. "Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, so telefonieren Sie vor Zeugen, dies können auch Familienangehörige sein", rät die Verbraucherzentrale. Unbedingt immer den Namen des Sachbearbeiters, die Durchwahl und Datum und Uhrzeit des Telefonats notieren. Wann zahlt die Versicherung? Wenn Sie, als Betroffener alle erforderlichen Unterlagen den jeweiligen Versicherungsgesellschaften vorgelegt haben, sollten Sie spätestens einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung verlangen. Und dann? Wurde die Elementarschädendeckung nicht abgeschlossen und Sie wollen prüfen, ob für diese für Ihr Gebäude angeboten wird, können Sie das auf zuers-public.de tun. Wenn Sie versichert sind und einen großen Schaden zu vermelden haben, sollten Sie damit rechnen, dass die Versicherung nach der Schadensregulierung die Police kündigt. Viele Verbraucherschützer raten den Versicherten daher, selbst zu kündigen. Das erhöht Ihre Chancen auf einen Neuabschluss bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. Ob neue oder alte Versicherungsgesellschaft - der Versicherer wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen höheren Selbstbehalt verlangen und möglicherweise nur kleine Deckungssummen für Elementarschäden anbieten.