Hochschulgesetz für Pandemien geändert
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Der Sächsische Landtag hat das Hochschulfreiheitsgesetz geändert, um künftig auf Situationen wie die Corona-Pandemie besser vorbereitet zu sein. Das hat das Wissenschaftsministerium in Dresden mitgeteilt.
Jetzt ist es gesetzlich erlaubt, Prüfungen auch digital durchzuführen - z.B. per Video-Chat. Um Studienabbrüche zu vermeiden, kann das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit verlängern.
Und auch die Dauer für Juniorprofessuren und verbeamtete Akademische Assistenten kann erhöht werden, um Projekte auch in einer Pandemie zu Ende zu bringen.