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Hexenfeuer dürfen erst kurz vorher aufgeschichtet werden

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Die tradi­tio­nellen Hexen­feuer dürfen erst einen Tag vor der Walpur­gis­nacht aufge­schichtet werden. Darauf hat der Bürger­meister von Radeberg, Gerhard Lemm hinge­wiesen. Werden die Holzstapel früher aufge­schichtet, könnten sich Igel, Hasen aber auch Vögel dort einnisten. Den Tieren droht ein qualvoller Feuertod, warnt auch der Tierschutz­verein Großröhrs­dorf. Im sächsi­schen Natur­schutz­ge­setz sei festge­legt, dass die Feuer­stellen erst am 29. April aufge­schichtet werden, hieß es.