Heizkostenzuschuss im September; Kinderbonus und Sofortzuschlag im Juli
Der von der Bundesregierung beschlossene Heizkostenzuschuss für Geringverdiener soll in Sachsen im September ausgezahlt werden. Das sagte Bundesbauminister Klara Geywitz (SPD) der Nachrichtenagentur AFP. Rheinland-Pfalz hat im Juni den Anfang gemacht.
Ein Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeldanspruch bekommt einmalig 270 Euro, ein Zweier-Haushalt 350 Euro und jedes weitere Mitglied 70 Euro. Das gilt demnach auch für Studenten und Azubis, die staatliche Hilfen wie Bafög.
Zuständig für die Auszahlung sind die Länder - einen gemeinsamen Auszahlungstermin gibt es daher nicht.
Kinderbonus als Einmalzahlung im Juli
Den sogenannten „Kinderbonus 2022“ gibt es als Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Bonus wird ab laut Bundesarbeitsagentur ab Juli 2022 ausgezahlt. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig.
Sofortzuschlag für Geringverdiener ebenfalls im Juli
Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind,
Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kinderzuschlag erhält, kann ebenfalls vom Sofortzuschlag profitieren: Der mögliche Höchstbetrag erhöht sich dauerhaft auf monatlich 229 Euro pro Kind. Die Auszahlung wird ab Juli 2022 automatisch angepasst. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.
