Hebammen erhalten weiterhin Förderung
Hebammen und Entbindungspfleger erhalten weiterhin Zuschüsse für die Wochenbettbetreuung und Geburtshilfe. Wie die Stadt mitteilte, beschloss der Stadtrat die finanziellen Mittel von jeweils 200.000 Euro für das aktuelle und das kommende Jahr und verabschiedete als rechtliche Grundlage eine neue Förderrichtlinie.
Die Fördermittelhöhe hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert: Für jede Wochenbettbetreuung gibt es einen Zuschuss von einmalig 30 Euro. Jede begonnene Geburt in einem Geburtshaus oder in einer Praxis wird von der Stadt mit 100 Euro und eine begonne Hausgeburt bzw. Beleggeburt in einem Krankenhaus mit 200 Euro unterstützt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Hauptwohnsitz der Mutter oder dem geborenen Kind Dresden ist. Außerdem müssen Hebammen und Entbindungspfleger die selbstständige Tätigkeit bereits beim Gesundheitsamt angemelt haben.
Hebamme oder Entbindungspfleger können die Förderung selbst beantragen. Für jedes betreute Kind müssen sie einen separaten Antrag stellen. Das Antragsformular und weitere Informationen stehen unter www.dresden.de
119 Hebammen und Entbindungspfleger nahmen im vergangenen Jahr die Förderung in Anspruch. Im Gesundheitsamt gingen 2.660 Anträge ein. Das entsprach einer Fördermittelsumme von fast 150.000 Euro.