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Hartz-IV-Empfänger müssen auch Sonntagsarbeit annehmen

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Hartz-IV-Empfänger, die Sonntags­ar­beit ablehnen, müssen eine Kürzung der Bezüge hinnehmen. Das hat das Sozial­ge­richt Leipzig entschieden. Geklagt hatte eine Frau, der ein befris­teter Job an Kasse, Imbiss und Schlitt­schuh­ver­leih in einer Eishalle angeboten worden war. Sie hätte in der Winter­saison im Schicht­be­trieb von Mittwoch bis Sonntag arbeiten sollen. Das lehnte die Frau als unzumutbar ab, woraufhin ihr die Bezüge gekürzt wurden.