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Harte Strafe für Dynamo wegen Bullenkopf-Wurf bei Pokalspiel

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Die SG Dynamo Dresden muss nach der "Bullen­kopf-Affäre" beim Pokal­spiel zwischen Dynamo und RB Leipzig 60.000 Euro Strafe zahlen. Zudem gibt es, sobald das Urteil rechts­kräftig ist, beim nächsten Heimspiel einen Zuschau­er­tei­l­au­schluss, der K-Block wird gesperrt. Das entschied das Sport­ge­richt des Deutschen Fußball-Bundes am Montag­nach­mittag in einer mündli­chen Verhand­lung über den Wurf eines Bullen­kopfes aus dem Dresdner Fanblock in den Innen­raum während der Partie am 20. August. Ob das Urteil bereits zum Spiel gegen Greuther Fürth (20. November) rechts­kräftig wird, ist fraglich, da Dynamo vermut­lich Berufung einlegen wird.Straf­mil­dernd habe sich laut Gericht die Aufklä­rungs­ar­beit der SGD und die Ermitt­lung der Tatver­däch­tigen ausge­wirkt. Straf­ver­schär­fend sei dagegen, dass Dynamo Wieder­ho­lungs­täter sei, zudem wurden rassis­ti­sche und homophobe Plakate kriti­siert. Die SGD hat nun eine Woche Zeit, das Urteil zu prüfen und gegebe­nen­falls in Berufung zu gehen. Darüber müssen die zustän­digen Gremien von Dynamo entscheiden. Eine Berufung ist sehr wahrschein­lich.Dynamos kaufmän­ni­scher Geschäfts­führer Michael Born erklärte nach der Urteils­ver­kün­dung: "Das Spiel gegen Leipzig ist durch sorgfäl­tige Vorbe­rei­tung trotz hoher Brisanz und negativer Prognosen fried­lich abgelaufen, die Partie verlief absolut gewalt­frei. Das Urteil des DFB-Sport­ge­richts erachten wir vor diesem Hinter­grund als absolut nicht verhält­nis­mäßig. Dass einige Spruch­bänder und der Bullen­kopf grenz­über­schrei­tende Geschmack­lo­sig­keiten waren, haben wir immer gesagt und uns davon auch deutlich distan­ziert. Wir werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Gremien und Fanver­tre­tern des Vereins über unser weiteres Vorgehen beraten. Ohne diesen Gesprä­chen vorweg­zu­greifen, halten wir als Geschäfts­füh­rung eine Berufung vor dem DFB-Bundes­ge­richt gegen­wärtig für wahrschein­lich."Dynamo hatte bereits vorab erklärte, die Strafe hätte für den Verein einen Verlust in sechs­stel­liger Höhe zur Folge. Sie sei „absolut nicht verhält­nis­mäßig“, hatte der kaufmän­ni­sche Geschäfts­führer des Vereins, Michael Born, betont. Zudem hätte der Vorfall zu keiner Zeit das Spiel­ge­schehen beein­träch­tigt und der Verein sich deutlich davon distan­ziert. „Dort sind Grenzen überschritten worden, wir bitten um Entschul­di­gung“, hatte Dresdens Sport-Geschäfts­führer Ralf Minge gesagt. Die RB-Verant­wort­li­chen hatten die Aktion als „einfach nur geschmacklos“ bezeichnet. Insge­samt war die Partie vor 29 222 Zuschauern fried­lich verlaufen. Polizei hat sechs Tatver­däch­tige ermit­teltUnter­dessen hat die Dresdner Polizei am Montag­nach­mittag mitge­teilt, dass die Ermitt­lungen abgeschlossen wurden. Sechs von sieben Tatver­däch­tigen konnten nach der Auswer­tung von Video­ma­te­rial ermit­telt werden. Die Männer im Alter zwischen 16 bis 34 Jahren stammen aus Nordsachsen und Südbran­den­burg. Sie müssen sich wohl nur auf ein Bußgeld wegen einer Ordnungs­wid­rig­keit einstellen. Sie müssen sich nun wegen einer Ordnungs­wid­rig­keit (§ 118 Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ge­setz) verant­worten.  Offen ist noch, ob Dynamo versu­chen wird, die DFB-Strafe zivil­recht­lich bei den Männern einzu­klagen. (mit dpa) Redak­tio­neller Hinweis: Artikel wird fortlau­fend um neue Infor­ma­tionen ergänzt. Das Urteil des Sport­ge­richtes ist am Abend auch Thema bei "1953 - Der Dresdner Fußball­talk" live ab 19:53 Uhr unter www.1953.tv