Harte Strafe für Dynamo wegen Bullenkopf-Wurf bei Pokalspiel
Die SG Dynamo Dresden muss nach der "Bullenkopf-Affäre" beim Pokalspiel zwischen Dynamo und RB Leipzig 60.000 Euro Strafe zahlen. Zudem gibt es, sobald das Urteil rechtskräftig ist, beim nächsten Heimspiel einen Zuschauerteilauschluss, der K-Block wird gesperrt. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Montagnachmittag in einer mündlichen Verhandlung über den Wurf eines Bullenkopfes aus dem Dresdner Fanblock in den Innenraum während der Partie am 20. August. Ob das Urteil bereits zum Spiel gegen Greuther Fürth (20. November) rechtskräftig wird, ist fraglich, da Dynamo vermutlich Berufung einlegen wird.Strafmildernd habe sich laut Gericht die Aufklärungsarbeit der SGD und die Ermittlung der Tatverdächtigen ausgewirkt. Strafverschärfend sei dagegen, dass Dynamo Wiederholungstäter sei, zudem wurden rassistische und homophobe Plakate kritisiert. Die SGD hat nun eine Woche Zeit, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls in Berufung zu gehen. Darüber müssen die zuständigen Gremien von Dynamo entscheiden. Eine Berufung ist sehr wahrscheinlich.Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born erklärte nach der Urteilsverkündung: "Das Spiel gegen Leipzig ist durch sorgfältige Vorbereitung trotz hoher Brisanz und negativer Prognosen friedlich abgelaufen, die Partie verlief absolut gewaltfrei. Das Urteil des DFB-Sportgerichts erachten wir vor diesem Hintergrund als absolut nicht verhältnismäßig. Dass einige Spruchbänder und der Bullenkopf grenzüberschreitende Geschmacklosigkeiten waren, haben wir immer gesagt und uns davon auch deutlich distanziert. Wir werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Gremien und Fanvertretern des Vereins über unser weiteres Vorgehen beraten. Ohne diesen Gesprächen vorwegzugreifen, halten wir als Geschäftsführung eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegenwärtig für wahrscheinlich."Dynamo hatte bereits vorab erklärte, die Strafe hätte für den Verein einen Verlust in sechsstelliger Höhe zur Folge. Sie sei „absolut nicht verhältnismäßig“, hatte der kaufmännische Geschäftsführer des Vereins, Michael Born, betont. Zudem hätte der Vorfall zu keiner Zeit das Spielgeschehen beeinträchtigt und der Verein sich deutlich davon distanziert. „Dort sind Grenzen überschritten worden, wir bitten um Entschuldigung“, hatte Dresdens Sport-Geschäftsführer Ralf Minge gesagt. Die RB-Verantwortlichen hatten die Aktion als „einfach nur geschmacklos“ bezeichnet. Insgesamt war die Partie vor 29 222 Zuschauern friedlich verlaufen. Polizei hat sechs Tatverdächtige ermitteltUnterdessen hat die Dresdner Polizei am Montagnachmittag mitgeteilt, dass die Ermittlungen abgeschlossen wurden. Sechs von sieben Tatverdächtigen konnten nach der Auswertung von Videomaterial ermittelt werden. Die Männer im Alter zwischen 16 bis 34 Jahren stammen aus Nordsachsen und Südbrandenburg. Sie müssen sich wohl nur auf ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit einstellen. Sie müssen sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) verantworten. Offen ist noch, ob Dynamo versuchen wird, die DFB-Strafe zivilrechtlich bei den Männern einzuklagen. (mit dpa) Redaktioneller Hinweis: Artikel wird fortlaufend um neue Informationen ergänzt. Das Urteil des Sportgerichtes ist am Abend auch Thema bei "1953 - Der Dresdner Fußballtalk" live ab 19:53 Uhr unter www.1953.tv