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Haftstrafen und Bewährung nach Schlägerei in Pohlenz

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Im Prozess gegen drei Männer wegen brutaler Angriffe auf Ausländer beim Sonnen­wend­fest in Pohlenz hat das Landge­richt Dresden hohe Haftstrafen verhängt. Der 33 Jahre alte Haupt­be­schul­digte wurde am Freitag­mittag zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheits­strafe wegen versuchten Mordes, gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung und das Zeigen des Hitler­grußes verur­teilt. Ein 24 Jahre alter Mitan­ge­klagter erhielt zwei Jahre und 10 Monate wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung und versuchter Straf­ver­ei­te­lung. Ebenfalls wegen versuchter Straf­ver­ei­te­lung sowie des Zeigens des Hitler­grußes bekam ein 39-Jähriger neun Monate auf Bewäh­rung.  Für den Haupt­an­ge­klagten hatte die Staats­an­walt­schaft zwölf Jahre wegen versuchten Mordes gefor­dert. Er hatte nach Überzeu­gung des Gerichts zur Sonnen­wend­feier am 18. Juni 2016 in Polenz zwei Bulgaren und später gemeinsam mit den 24 und 39 Jahre alten Mitan­ge­klagten einen Deutschen mit rumäni­schen Wurzeln brutal attackiert und schwer verletzt.Motiv sei eine "fremden­feind­liche und menschen­ver­ach­tende Gesin­nung" gewesen, sagte der Vorsit­zende Richter Herbert Pröls. Die deutschen Angeklagten hätten damit "Hand angelegt an die Grund­säulen des mensch­li­chen Zusam­men­le­bens." Entschei­dend sei auch der "demons­tra­tive Charakter" der Tat vor Publikum gewesen. Dass das Zeigen des Hitler­grußes zunächst folgenlos geblieben sei, habe die Gruppe dann als "Schwäche der staat­li­chen Organe und Stärkung der eigenen Position" inter­pre­tiert, so der Richter weiter.In dem Unver­mögen von Zeugen, sich an den Tatab­lauf zu erinnern, sah Pröls eine diffuse Angst und ein bewusstes "Weggu­cken". "Es ist eine Frage des Anstandes, dass man sich als Zeuge daran erinnern kann, wenn ein Mensch so schwer verletzt wird." Diese Zeugen hätten sich "bewusst gegen die staat­liche Ordnung entschieden und dadurch die Würde der Geschä­digten erneut verletzt. Das ist unanständig!", empörte sich Richter Pröls. In dem Verfahren hatten Zeugen immer wieder Erinne­rungs­lü­cken geltend gemacht. Das erstaunte das Gericht, da sich die Zeugen bei der ersten Verneh­mung durch die Polizei sehr detailiert äußerten.