Haftstrafen und Bewährung nach Schlägerei in Pohlenz
Im Prozess gegen drei Männer wegen brutaler Angriffe auf Ausländer beim Sonnenwendfest in Pohlenz hat das Landgericht Dresden hohe Haftstrafen verhängt. Der 33 Jahre alte Hauptbeschuldigte wurde am Freitagmittag zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und das Zeigen des Hitlergrußes verurteilt. Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre und 10 Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Strafvereitelung. Ebenfalls wegen versuchter Strafvereitelung sowie des Zeigens des Hitlergrußes bekam ein 39-Jähriger neun Monate auf Bewährung. Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre wegen versuchten Mordes gefordert. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts zur Sonnenwendfeier am 18. Juni 2016 in Polenz zwei Bulgaren und später gemeinsam mit den 24 und 39 Jahre alten Mitangeklagten einen Deutschen mit rumänischen Wurzeln brutal attackiert und schwer verletzt.Motiv sei eine "fremdenfeindliche und menschenverachtende Gesinnung" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls. Die deutschen Angeklagten hätten damit "Hand angelegt an die Grundsäulen des menschlichen Zusammenlebens." Entscheidend sei auch der "demonstrative Charakter" der Tat vor Publikum gewesen. Dass das Zeigen des Hitlergrußes zunächst folgenlos geblieben sei, habe die Gruppe dann als "Schwäche der staatlichen Organe und Stärkung der eigenen Position" interpretiert, so der Richter weiter.In dem Unvermögen von Zeugen, sich an den Tatablauf zu erinnern, sah Pröls eine diffuse Angst und ein bewusstes "Weggucken". "Es ist eine Frage des Anstandes, dass man sich als Zeuge daran erinnern kann, wenn ein Mensch so schwer verletzt wird." Diese Zeugen hätten sich "bewusst gegen die staatliche Ordnung entschieden und dadurch die Würde der Geschädigten erneut verletzt. Das ist unanständig!", empörte sich Richter Pröls. In dem Verfahren hatten Zeugen immer wieder Erinnerungslücken geltend gemacht. Das erstaunte das Gericht, da sich die Zeugen bei der ersten Vernehmung durch die Polizei sehr detailiert äußerten.