• (Foto: Archiv/dpa)

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Haftstrafen nach Krawallen in Heidenau

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Am Amtsge­richt Pirna sind am Montag nach den Krawallen in Heidenau im August 2015 drei Männer zu Haftstrafen verur­teilt worden, in einem Fall ausge­setzt zur Bewäh­rung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20- bis 32-jährigen am 21./22. August 2015 bei den Krawallen vor dem ehema­ligen Praktiker in Heidenau, Steine, Flaschen und Böller auf Polizisten geworfen haben.

Die Staats­an­walt­schaft hatte deswegen Anklage u.a. wegen schweren Landfrie­dens­bruchs und versuchter gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung erhoben. Das Gericht folgte in seinem Schuld­spruch den Anträgen der Staats­an­walt­schaft, teilte ein Gerichts­spre­cher mit. Das Gericht stellte ledig­lich fest, dass Baustel­len­ab­sper­rungen von anderen Tatbe­tei­ligten geworfen wurde.

Der 20-Jährige wurde nach Jugend­straf­recht verur­teilt, er erhielt 14 Monate auf Bewäh­rung und muss 1800 Euro zahlen. Die beiden anderen erhielten 20 und 26 Monate Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Insge­samt waren nach den Ausschrei­tungen 48 Tatverdächtige ermittelt worden. Bereits im Februar war ein Mann wegen Hetzte und Beleidigung von Beamten in Heidenau verurteilt worden.

In dem Baumarkt wurden vorrü­ber­ge­hend Flücht­linge unter­ge­bracht. Nach den Krawallen stand Heidenau bundes­weit im Fokus, auch Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel kamen nach Heidenau und verurteilten die Ausschrei­tungen.