Haftstrafen für „Hooligans Elbflorenz“
Am Landgericht Dresden sind am Montagmittag die Urteile gegen die sogenannte "Hooligans Elbforenz" gefallen. Vier Angeklagte sind zu Haftstrafen zwischen neun Monaten und vier Jahren verurteilt worden. Der Fünfte muss eine Strafe von 3000 Euro zahlen.Kriminelle Vereinigung Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer Mitglied einer kriminellen Vereinigung seien. Ziel der Gruppe sei es gewesen, eine Macht unter den Fußballanhängern in Dresden zu sein, so der vorsitzende Richter. Außerdem seien die Männer an den Überfällen auf türkische Imbisse bei der EM 2008 beteiligt gewesen. Die Männer wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, schweren Landfriedensbruches und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.Verabredungen zu SchlägereienDie Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie hatten argumentiert, dass sich ihre Mandanten zu freiwilligen Sportkämpfen, sogenannten Matches, verabredet hätten. Die Angeklagten sollen zwischen 2007 und 2009 regelmäßig Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen geplant haben.Prozess lief seit 2011Der Prozess war eines der größten Verfahren am Landgericht und hatte sich seit 2011 hingezogen. Die Urteilsverkündung am Montagmittag wurde von einem enormen Interesse verfolgt, im Saal waren alle Sitzplätze belegt.