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Haftstrafen für „Hooligans Elbflorenz“

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Am Landge­richt Dresden sind am Montag­mittag die Urteile gegen die sogenannte "Hooli­gans Elbfo­renz" gefallen. Vier Angeklagte sind zu Haftstrafen zwischen neun Monaten und vier Jahren verur­teilt worden. Der Fünfte muss eine Strafe von 3000 Euro zahlen.Krimi­nelle Verei­ni­gung Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer Mitglied einer krimi­nellen Verei­ni­gung seien. Ziel der Gruppe sei es gewesen, eine Macht unter den Fußball­an­hän­gern in Dresden zu sein, so der vorsit­zende Richter. Außerdem seien die Männer an den Überfällen auf türki­sche Imbisse bei der EM 2008 betei­ligt gewesen. Die Männer wurden wegen Bildung einer krimi­nellen Verei­ni­gung, schweren Landfrie­dens­bru­ches und gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung verur­teilt.Verab­re­dungen zu Schlä­ge­reienDie Vertei­diger hatten auf Freispruch plädiert. Sie hatten argumen­tiert, dass sich ihre Mandanten zu freiwil­ligen Sport­kämpfen, sogenannten Matches, verab­redet hätten. Die Angeklagten sollen zwischen 2007 und 2009 regel­mäßig Schlä­ge­reien mit anderen Hooligan-Gruppen geplant haben.Prozess lief seit 2011Der Prozess war eines der größten Verfahren am Landge­richt und hatte sich seit 2011 hinge­zogen. Die Urteils­ver­kün­dung am Montag­mittag wurde von einem enormen Inter­esse verfolgt, im Saal waren alle Sitzplätze belegt.