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Haftstrafe und Freispruch im Prozess um Buttersäu­re­anschlag auf Justizminister Gemkow

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Haftstrafe und Freispruch im Prozess und Butter­säu­re­an­schlag auf Justiz­mi­nister Gemkow Zwei Jahre und vier Monate Haft lautet das Urteil am Amtsge­richts Leipzig im Prozess um den Butter­säu­re­an­schlag auf die Wohnung des sächsi­schen Justiz­mi­nis­ters Sebas­tian Gemkow. Der 30-jährige Angeklagte aus der rechten Szene muss sich wegen versuchter gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung und Sachbe­schä­di­gung verant­worten.Einem weiteren Angeklagten konnte die Tat nicht nachge­wiesen werden - Freispruch hieß es für ihn. DNA-Spuren hatten zu beiden Angeklagten geführt. Im November 2015 flogen Steine durch die Fenster­scheibe der Wohnung von Gemkow, dann Butter­säure hinterher. Gemkow war zum Zeitpunkt mit seiner Familie in der Wohnung, verletzt wurde niemand. Wie sich im Laufe des Prozesses heraus­ge­stellt hatte, handelte es sich bei dem Anschlag auf den Justiz­mi­nister womög­lich um einen Irrtum. Nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft sollten die Steine und die Butter­säure einer benach­barte Wohnge­mein­schaft aus dem linken Spektrum gelten.