Haftbefehl gegen zweiten Raser von illegalem Autorennen erlassen
Auch gegen den zweiten Raser im Fall um das illegale Autorennen im vergangenen August, bei dem ein 6-jähriger Junge starb, ist am Donnerstag ein Haftbefehl erlassen worden. Dieser wurde jedoch sofort wieder außer Vollzug gesetzt, wie uns das Landgericht bestätigt hat.
Wie das Gericht mitteilte, soll der Angeklagte Mohamed A. bislang zu allen Sitzungstagen erschienen sein. Daher gehe man davon aus, dass er die Termine auch weiterhin wahrnehmend wird, ohne dabei in Haft zu sein. Der Angeklagte muss sich jedoch wöchentlich bei der Polizei melden. Grund für den Haftbefehl waren neuste Erkenntnisse im Fall nach einem DEKRA Gutachten. Diese können auch für Mohammed A. höhere Strafen bedeutet, da ihm nun ebenfalls die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge vorgeworfen wird.
Im August 2020 hatten sich Mohamed F. und Mohamed A. ein illegales Autorennen auf der Budapester Straße geliefert. Dabei wollte ein sechsjähriger Junge die Straße überqueren. Mohamed F. erfasste das Kind. Der Junge starb an den Folgen des Unfalls. Wir haben darüber berichtet.
