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Gutachten: 49 Behandlungsfehler in Sachsen 2015

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In 49 Fällen haben Gutachter im vergan­genen Jahr in Sachsen ärztliche Behand­lungs­fehler festge­stellt. Das waren 12 weniger als im Vorjahr, wie aus dem Jahres­be­richt der Gutach­ter­stelle für Arzthaf­tungs­fragen der Landes­ärz­te­kammer hervor­geht. „Jeder Behand­lungs­fehler ist ein Fehler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal“, sagte Kammer-Präsi­dent Erik Boden­dieck am Mittwoch. Die insge­samt geringe Anzahl an Fehlern sei aber ein Indiz für die verant­wor­tungs­volle Tätig­keit der Ärzte, Schwes­tern und Pfleger - trotz der extremen Arbeits­ver­dich­tung in Kliniken und Praxen. 2015 gingen bei der Gutach­ter­stelle insge­samt 384 Anträge wegen eines vermu­teten Behand­lungs­feh­lers ein (2014: 359); in 244 Fällen wurden Begut­ach­tungen ausge­löst. Ein Großteil der Anträge (147) betraf den statio­nären Bereich, gefolgt von den ambulanten Praxen (81). Die meisten vermu­teten Behand­lungs­fehler entfielen auf die Bereiche Chirurgie, Ortho­pädie und Innere Medizin. (dpa)