Gruppe Freital Urteile rechtskräftig - BGH verwirft Revision
Der Bundesgerichtshof hat nach unseren Informationen die Revision der Angeklagten der rechtsterroristischen Gruppe Freital verworfen. Die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden sind damit rechtskräftig, teilte einer der Verteidiger auf unsere Anfrage mit. Mindestens fünf der acht Angeklagten hatten Revision eingelegt.
Der BGH will sich erst näher äußern, sobald alle Verteidiger informiert sind. Eine Sprecherin teilte auf unsere Anfrage mit: "Derzeit ist noch nicht sichergestellt, dass die von dem 3. Strafsenat getroffene Entscheidung im Verfahren 3 StR 575/18 allen Verteidigern der Angeklagten zugestellt wurde." Erst danach will der Bundesgerichtshof weitere Informationen veröffentlichen.
Verteidigung bestätigt BGH-Entscheid
Wie die Kanzlei des Hauptangeklagten auf unsere Anfrage mitteilte, sei die Revision ohne Begründung verworfen worden. Prinzipiell gebe es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde oder den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung waren im März 2018 Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verhängt worden. Die Gruppe Freital hatte sich im Sommer 2015 zusammengeschlossen und mehrere Anschläge auf Asylunterkünfte und politisch andersdenkende in Freital und Dresden verübt.