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Gruppe Freital: Oberlandesgericht prüft Handy-Bild von Verteidiger

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Handy-Nutzung und Fotos sind beim Prozess gegen die "Gruppe Freital" verboten. Nun wirft ein Foto eines Vertei­di­gers aus dem Gerichts­saal Fragen auf. Rechts­an­walt Martin Kohlmann hatte vor Prozessauftakt am vergangenen Dienstag ein Foto mit dem Handy geschossen, wenige Stunden später wurde dieses bei Facebook veröffentlicht. In seinem Blog sprach der Anwalt von einem "Schauprozess".

Handy-Fotos und Inter­net­nut­zung sind bei dem Verfahren aller­dings verboten, deshalb prüft der Senat des Oberlan­des­ge­richtes nun den Vorgang, sagte Gerichts­spre­cherin Gesine Tews auf unsere Anfrage. Eine Sitzungs­po­li­zei­liche Anord­nung verbietet die Inter­net­nut­zung und die Anfer­ti­gung von Handy­fotos während des Prozesses. Einzig vor Prozess­er­öff­nung waren Fotos durch sogenannte "Poolführer" erlaubt, das waren Fotografen, die für mehrere Medien Fotos angefer­tigt haben. Nähere Auskünfte könne sie derzeit nicht geben, teilte Tews mit.

Vertei­diger Martin Kohlmann sagte uns auf Anfrage, er habe das Foto vor Prozess­er­öff­nung geschossen und versendet. Zu diesem Zeitpunkt waren auch offizi­elle Fotografen und Kamera­leute im Saal. Später sei das Foto von einer anderen Person bei Facebook einge­stellt worden. Deshalb sei der Vorgang unpro­ble­ma­tisch.

Am Dienstag (14.03.) wird der Prozess gegen acht Angeklagte u.a. wegen Bildung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung fortge­setzt. Am zweiten Prozesstag steht die Bewer­tung zahlrei­cher Befan­gen­heits­an­träge und Rügen im Vorder­grund.