Gruppe Freital: Katzenklo und Reichkriegsflagge
Im Terrorprozess gegen die Gruppe Freital sagen am Dienstag die ersten Zeugen aus. Zum vierten Prozesstag sind drei Polizisten als Zeugen geladen worden. Der erste Beamte vom Operativen Abwehrzentrum berichtete, was in der Freitaler Wohnung des Haupttäters Timo S. in Freital gefunden wurde. Zwei Handys, ein PC und Reste von Pyrotechnik wurden beschlagnahmt. Anschließend wurde darüber gestritten, wie viele Details der polizeilichen Ermittlung der Beamte verraten darf. Katzenklo und ReichskriegsflaggeSpäter wurden Bilder aus der Wohnung von Timo S. und seiner Verlobten gezeigt. Zu sehen waren dabei neben Alltagsgegenständen wie Pflanzen, Sofa, Bett, Meerschweinchenkäfig und einem Katzenklo u.a. auch eine Reichskriegsflagge, ein Elektroschocker und eine Schreckschusspistole. Desweiteren wurde eine CD der rechten Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" mit "zutiefst menschenverachtendem Inhalt" - so die Einschätzung der Nebenklage - in der Wohnung entdeckt. Auch ein Pullover mit der Aufschrift "Stahlgewitter" wurde festgestellt. In diesem Zusammenhang lieferten sich Verteidiger mit Nebenklage und Generstaatsanwaltschaft ein Wortgefecht, ob man mit dem öffentlichen Zeigen der Fotos die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten verletzt. Fortgesetzt wurde die Befragung mit dem zweiten Zeugen, einem OAZ-Beamten, der für die Datenträgerauswertung zuständig war.Datenträger-Auswertung wirft Fragen aufAnschließend wurde die Auswertung von Datenträgern von einem weiteren Beamten des OAZ erläutert. Dabei wurden offenbar Selektoren genutzt, der Beamte hatte bestimmte Stichworte, nach denen er suchen sollte. Allerdings wurden laut Aussage nur die ersten acht Zeichen von Dateinamen und Dokumenttiteln nach bestimmten Stichworten durchsucht. Gab es Treffer, wurden die Dokumente gesichtet. Darüberhinaus wurden Fotos und Videos händisch gesichtet. Die Durchsuchung der Datenträger wurde zudem zeitlich begrenzt. "Fehlerhaftes Vorgehen"Für PC-Experten wirkt dieses Vorgehen laienhaft. Es gibt keine Gründe, eine handelsüblichen PC nicht per Volltextsuche nach Stichworten zu durchsuchen. Dafür ist keine spezielle Software notwendig, auch der Zeitaufwand ist überschaubar. "Das Vorgehen ist fehlerhaft, da damit be- oder entlastende Dokumente übersehen werden könnten", so die erste Einschätzung des Strafrechtsexperten, Anwalt und Bloggers Udo Vetter. Acht Angeklagte müssen sich u.a. wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung am Oberlandesgericht verantworten. 62 Prozesstage wurden bis September angesetzt.