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Gruppe Freital: Katzenklo und Reichkriegsflagge

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Im Terror­pro­zess gegen die Gruppe Freital sagen am Dienstag die ersten Zeugen aus. Zum vierten Prozesstag sind drei Polizisten als Zeugen geladen worden. Der erste Beamte vom Opera­tiven Abwehr­zen­trum berich­tete, was in der Freitaler Wohnung des Haupt­tä­ters Timo S. in Freital gefunden wurde. Zwei Handys, ein PC und Reste von Pyrotechnik wurden beschlag­nahmt. Anschlie­ßend wurde darüber gestritten, wie viele Details der polizei­li­chen Ermitt­lung der Beamte verraten darf. Katzenklo und Reichs­kriegs­flaggeSpäter wurden Bilder aus der Wohnung von Timo S. und seiner Verlobten gezeigt. Zu sehen waren dabei neben Alltags­ge­gen­ständen wie Pflanzen, Sofa, Bett, Meerschwein­chen­käfig und einem Katzenklo u.a. auch eine Reichs­kriegs­flagge, ein Elektro­scho­cker und eine Schreck­schuss­pis­tole. Deswei­teren wurde eine CD der rechten Band "Gigi und die braunen Stadt­mu­si­kanten" mit "zutiefst menschen­ver­ach­tendem Inhalt" - so die Einschät­zung der Neben­klage - in der Wohnung entdeckt. Auch ein Pullover mit der Aufschrift "Stahl­ge­witter" wurde festge­stellt. In diesem Zusam­men­hang lieferten sich Vertei­diger mit Neben­klage und Gener­staats­an­walt­schaft ein Wortge­fecht, ob man mit dem öffent­li­chen Zeigen der Fotos die Persön­lich­keits­rechte der Angeklagten verletzt. Fortge­setzt wurde die Befra­gung mit dem zweiten Zeugen, einem OAZ-Beamten, der für die Daten­trä­ge­r­aus­wer­tung zuständig war.Daten­träger-Auswer­tung wirft Fragen aufAnschlie­ßend wurde die Auswer­tung von Daten­trä­gern von einem weiteren Beamten des OAZ erläu­tert. Dabei wurden offenbar Selek­toren genutzt, der Beamte hatte bestimmte Stich­worte, nach denen er suchen sollte. Aller­dings wurden laut Aussage nur die ersten acht Zeichen von Datei­namen und Dokument­ti­teln nach bestimmten Stich­worten durch­sucht. Gab es Treffer, wurden die Dokumente gesichtet. Darüber­hinaus wurden Fotos und Videos händisch gesichtet. Die Durch­su­chung der Daten­träger wurde zudem zeitlich begrenzt. "Fehler­haftes Vorgehen"Für PC-Experten wirkt dieses Vorgehen laien­haft. Es gibt keine Gründe, eine handels­üb­li­chen PC nicht per Volltext­suche nach Stich­worten zu durch­su­chen. Dafür ist keine spezi­elle Software notwendig, auch der Zeitauf­wand ist überschaubar. "Das Vorgehen ist fehler­haft, da damit be- oder entlas­tende Dokumente übersehen werden könnten", so die erste Einschät­zung des Straf­rechts­ex­perten, Anwalt und Bloggers Udo Vetter. Acht Angeklagte müssen sich u.a. wegen Bildung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung am Oberlan­des­ge­richt verant­worten. 62 Prozess­tage wurden bis September angesetzt.