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Gruppe Freital: Angeklagter packt aus - Handyverbot für Verteidiger

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Im Prozess gegen die mutma­ß­lich rechts­ter­ro­ris­ti­sche "Gruppe Freital" hat sich der jüngste Angeklagte geständig gezeigt und schwere Vorwürfe gegen Mitbe­schul­digte erhoben. Der 19-Jährige Justin S. räumte am Diens­tag­mittag vor dem Oberlan­des­ge­richt Dresden ein, 2015 an Anschlägen auf eine Flücht­lings­un­ter­kunft in Freital und das alter­na­tive Wohnpro­jekt "Mangel­wirt­schaft in Dresden-Übigau betei­ligt gewesen zu sein. Auch an einem letzt­lich wieder abgebro­chenen Versuch der Gruppe, das Auto eines Linke-Stadt­rates zu sprengen, habe er teilge­habt. Als das Auto dann wenig später tatsäch­lich durch illegale Pyrotechnik zerstört wurde, sei er aber nicht dabei gewesen, sagte S. Die von der Bundes­an­walt­schaft als Rädels­führer bezeich­neten Timo S. und Patrick F. hätten sich mehr als die anderen Mitglieder einge­setzt. "F. hat die Böller organi­siert und S. hat die Gruppe bei Stimmung gehalten", sagte der 19-Jährige. An den ihm bekannten Taten seien in wechselnder Beset­zung auch Mike S., Maria K., Rico K., Sebas­tian W. und Philipp W. betei­ligt gewesen. S. stritt auch ab, dass mit dem Anschlag auf das Wohnpro­jekt "Mangel­wirt­schaft" in Dresden im Oktober Menschen ernst­haft verletzt werden sollten. "Wir wollten die halt erschre­cken." Den Angriff hätten die Gruppen­mit­glieder zusammen mit der Neonazi-Gruppe "Freie Kamerad­schaft Dresden" durch­ge­führt. Dass bei einem Angriff auf eine Freitaler Flücht­lings­un­ter­kunft, bei dem er selbst einen von drei in Deutsch­land nicht zugelas­senen Böller an einem Fenster angebracht habe, ein Syrer verletzt wurde, sei ebenfalls nicht geplant gewesen.Justin S. ist der einzige Angeklagte, der sich bislang zu den Vorwürfen äußerte. Die anderen Beschul­digten hatten zu Beginn des zweiten Prozess­tages ledig­lich Angaben zur ihrer Person gemacht.  Der General­bun­des­an­walt hält den acht Angeklagten im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung vor. Außerdem sollen sie sich unter anderem auch wegen versuchten Mordes, gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung und der Herbei­füh­rung von Spreng­stoff­ex­plo­sionen verant­worten. Sie werden in dem Prozess für insge­samt fünf Spreng­stoff­an­schläge zwischen Juli und November 2015 verant­wort­lich gemacht. Zum Auftakt des zweiten Prozess­tages war die Vertei­di­gung mit Befan­gen­heits­an­trägen gegen die Straf­kammer und den Vorsit­zenden Richter Thomas Frese­mann geschei­tert. Der Vorwurf, Frese­manns Unabhän­gig­keit sei durch ein früheres kolle­giales Verhältnis zum Vertei­diger des angeklagten 19-Jährigen Justin S. beein­träch­tigt, sei unbegründet, begrün­dete das Gericht die Abwei­sung.  Auch eine sitzungs­po­li­zei­liche Anord­nung des Richters, die unter anderem Leibes­vi­si­ta­tionen und ein Inter­net­verbot für die Vertei­diger der acht Angeklagten im Gerichts­saal vorsieht, begründe keine hinrei­chende Befürch­tung auf eine Befan­gen­heit Frese­manns, hieß es. Eine Entschei­dung über eine ebenfalls von den Vertei­di­gern am ersten Tag der Haupt­ver­hand­lung beantragte Beset­zungs­rüge steht noch aus. Die Anwälte hatten das Zustan­de­kommen des vierten Straf­se­nats bemän­gelt und von einem geset­zes­wid­rigen „Ausnah­me­ge­richt“ gespro­chen. Handy-Verbot für Vertei­diger im SaalWegen eines Verstoßes gegen die sitzungs­po­li­zei­liche Anord­nung darf der Anwalt des 38 Jahre alten Angeklagten Mike S. sein Handy nicht mehr mit in den Gerichts­saal bringen. Er hatte zum Auftakt des Prozesses in der vergan­genen Wochen Fotos im Saal gemacht und diese nach eigenen Angaben an sein Büro geschickt, wo ein Mitar­beiter diese in einen Blog einge­stellt habe. Er habe nicht gewusst, dass er damit gegen die Anord­nungen des Gerichts verstoße, gab er zu Proto­koll. Wir hatten am Montag exklusiv darüber berichtet. (mit dpa)