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Großes Straßenbauprojekt in Kernzone des Nationalparkes Sächsische Schweiz

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Zwischen Porschdorf und Hohnstein startet der nächste Bauabschnitt. Auf der Kreisstraße werden Unwetterschäden beseitigt. Eine Stützwand wird gebaut. Insgesamt zwei Millionen Euro fließen in das Bauprojekt. Der Landkreis trägt 200.000 Euro - der Rest wird gefördert. Da die Baustelle sich in der Kernzone des Nationalparks befindet, gibt es besondere Anforderungen an den Umweltschutz. Nächstes Jahr im Sommer sollen die Arbeiten fertig sein. Die Kreisstraße ist für die Arbeiten voll gesperrt.

Hier die Mitteilung aus dem Landratsamt in Pirna nachlesen:

Nach dem ersten Bauabschnitt im Jahr 2018 folgt ab Montag, dem 4. März 2019 der zweite Bauabschnitt auf der Fahrbahn der K 8723, zwischen Porschdorf und Hohnstein (Sense). Die Arbeiten erfolgen im Rahmen von Unwetterschadensbeseitigungen durch die Herstellung einer Stützwand entlang der Kreisstraße, im derzeit eingeschränkten Straßenabschnitt.

Die Kleber-Heisserer Bau GmbH aus Dippoldiswalde wurde mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Die Gesamtkosten für diese Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 2.058.000 Euro. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt ca. 205.800 Euro. Die Maßnahme wird nach der Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau des Freistaates Sachsen gefördert.

Da sich das Baufeld in der Kernzone A des Nationalparks Sächsische Schweiz befindet, sind dabei besondere Schutzmaßnahmen für die Umwelt zu beachten. Bis Ende August 2020 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein.

Auf Grund der geringen Breite und der Lage der Baustelle ist die Durchführung der Bauleistungen nur unter Vollsperrung der Kreisstraße möglich. Die Umleitung erfolgt über die Staatsstraßen S 163 und S 165.

Auf unsere Anfrage erläuterte das Landratsamt die Besonderheiten in Sachen Umweltschutz bei dem Bauprojekt:

Umweltschutz:

•    Höchste Umweltschutzzone A
•    Flächennutzung nur im unmittelbaren Baufeld, Ausweisung von Tabuzonen mit etwa 80 cm neben dem Fahrbahnrand
•    Ausnutzung der Tageshelligkeit und Verzicht auf künstliche Beleuchtung (24 h Bauzeit nicht möglich)
•    Kein Blinklicht (nur Dauerlicht) an Absperreinrichtungen
•    Schutz von Gehölzen und Felsen durch Abdecken und Einzäunung
•    Vermeidung von unnötigem Lärm wegen lärmempfindlichen Tierarten
•    Vermeidung von Verschmutzungen und unnötigen Arbeiten im Gewässer
•    Baugrubensicherung auch für Tiere (Amphibien, Lurche, Fischotter,…)

Besonderheit bei diesem Bauprojekt:

•    Fahrbahnbreite von etwa 4,80 - 5,50 m
•    Andienung des Baubereiches nur einspurig und gleichzeitiges Bauen nur in zwei Abschnitten möglich
•    Keine Lagerflächen im Baubereich, d. h. sofortiger Abtransport von Aushubmassen und fahrzeugweiser Anlieferung von Baustoffen
•    Keine Wendemöglichkeit im Baufeld, d. h. Zufahrt rückwärts
•    Aufwändige Rückverankerung wegen aufgeschüttetem Gelände