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Gimmlitz­talprozess muss möglicherweise ein drittes Mal aufgerollt werden

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Der Mordpro­zess vom Gimmlitztal muss mögli­cher­weise ein drittes Mal neu aufge­rollt werden. Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung gehen gegen das zweite Urteil des Dresdner Landge­richtes in Revision. Die Staats­an­walt­schaft fordern lebens­läng­lich, die Vertei­di­gung plädiert weiter auf Freispruch. Vergan­gene Woche war der ehema­lige LKA-Beamte zum zweiten Mal zu gut achtein­halb Jahren Haft verur­teilt worden - der Bundes­ge­richtshof hatte das erste Urteil kassiert. Mögli­cher­weise entscheiden die Karls­ruher Richter diesmal selbst.