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Gimmlitztal-Mordprozess muss neu aufgerollt werden

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Der Gimmlitztal-Mordpro­zess muss neu aufge­rollt werden. Das entschied am Mittwoch der Bundes­ge­richtshof in Leipzig. Das Gericht hob das Urteil des Landge­richts Dresden auf, das den Mann wegen Mordes und Störung der Toten­ruhe zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Gericht folgt Antrag der Vertei­di­gungDie Richter entspra­chen mit ihrer Entschei­dung dem Antrag des Beschul­digten. Der Vertei­diger hatte auf Freispurch plädiert. Vertei­diger Endrik Wilhelm sagte unserem Sender, dass nicht hinrei­chend sicher ausge­schlossen sei, dass sich der Geschäfts­mann aus Hannover selbst umgebracht habe.Prozess wird in Dresden neu aufge­rolltDer Prozess wird nach unseren Infor­ma­tionen wieder in Dresden neu aufge­rollt, aller­dings an einer anderen Kammer des Landge­richtes Dresden. Das könnte zu Termin­pro­blemen führen. Zuständig ist nun der Richter, der auch den Mammut-Prozess im Infinus-Finanz­skandal verhan­delt, Hans Schlüter-Staats.Der angeklagte LKA-Mitar­beiter soll einen Geschäfts­mann aus Hannover im Jahr 2013 laut Anklage im Keller seiner Pension im Gimmlitztal getötet und im Garten vergraben haben. Die Männer hatten sich online in einem Kannibalenforum kennengelernt. Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass das Opfer sich selbst umgebracht habe. Reichenau im Osterzgebirge wurde durch den bizzaren Fall bundesweit bekannt.