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Gerichts­entscheid: Waldschlö­ßchenbrücke kann weiter gebaut werden

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Die Waldschlö­ßchen­brücke kann weiter gebaut werden. Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen gab am Mittag grünes Licht. Damit kann der Brücken­körper ab Anfang Dezember über die Elbe geschoben werden. Natur­schützer hatten dagegen geklagt, dass die Elbe fürs Einschwimmen ausge­bag­gert wird. Laut Oberver­wal­tungs­ge­richt mussten die Inter­essen abgewägt werden, wäre der Bau gestoppt worden, hätte es eine Verzö­ge­rung von einem Jahr gegeben. Die Inter­essen der Stadt hätten überwogen. Das Urteil ist rechts­kräftig. Eine Entschei­dung im Haupt­sa­che­ver­fahren steht noch aus. Unabhängig davon kann jetzt aber weiter gebaut werden. Bereits in der kommenden Woche sollen entspre­chende Arbeiten beginnen. Ab dem 7. Dezember soll das Mittel­teil über die Elbe geschoben werden.Die Richter schätzten den Eingriff in die Natur durch die nötige zeitwei­lige Vertie­fung des Flusses als verhält­nis­mäßig gering ein. Dagegen wäre ein weiterer Baustopp mögli­cher­weise mit hohen Kosten für die Stadt verbunden, begrün­deten sie ihre Entschei­dung. Wenn das Einschwimmen nicht in diesem Winter erfolge, drohe eine einjäh­rige Verschie­bung. Das Brücken­teil mit Bogen soll mit schwim­menden Pontons zur Fluss­mitte gebracht und einge­setzt werden. Gegen die Komplet­tie­rung der Stahl­kon­struk­tion hatten drei Umwelt- und Natur­schutz­ver­bände geklagt. Das OVG hatte Anfang Oktober schon den Baustopp für Aufschüt­tungen am Ufer aufge­hoben. Mit Eilan­trägen wollten die Natur­schützer verhin­dern, dass in punkto Brücke weitere Fakten geschaffen werden, ehe das OVG als Berufungs­in­stanz über die noch immer anhän­gigen Klagen gegen das Projekt entschieden hat. Die Erfolgs­aus­sichten seien offen, erklärten die Richter nun. Sie sehen zudem keine Gefahr für geschützte Lebens­räume und Arten durch das Einschwimmen, die einen Baustopp recht­fer­tigten. Vielmehr stärkten der Baufort­schritt und die mit einem Baustopp verbun­denen Mehrkosten das öffent­liche Inter­esse am zügigen Weiterbau. Das Einschwimmen erfolge außer­halb der Vegeta­ti­ons­zeit und die betrof­fene Fläche sei „recht klein“, erklärte das Gericht. Die Waldschlö­ßchen­brücke hatte zu einem erbit­terten Streit zwischen Gegnern und Befür­wor­tern des Bauvor­ha­bens geführt. Nach der Entschei­dung für die zusätz­liche Fluss­que­rung erkannte die Unesco dem Elbtal den Welterbe-Titel ab. Das Bauwerk soll indes in der zweiten Hälfte 2011 vollendet sein. Die Arbeiten hatten im November 2007 begonnen.