Gerichtsentscheid: Waldschlößchenbrücke kann weiter gebaut werden
Die Waldschlößchenbrücke kann weiter gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gab am Mittag grünes Licht. Damit kann der Brückenkörper ab Anfang Dezember über die Elbe geschoben werden. Naturschützer hatten dagegen geklagt, dass die Elbe fürs Einschwimmen ausgebaggert wird. Laut Oberverwaltungsgericht mussten die Interessen abgewägt werden, wäre der Bau gestoppt worden, hätte es eine Verzögerung von einem Jahr gegeben. Die Interessen der Stadt hätten überwogen. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Unabhängig davon kann jetzt aber weiter gebaut werden. Bereits in der kommenden Woche sollen entsprechende Arbeiten beginnen. Ab dem 7. Dezember soll das Mittelteil über die Elbe geschoben werden.Die Richter schätzten den Eingriff in die Natur durch die nötige zeitweilige Vertiefung des Flusses als verhältnismäßig gering ein. Dagegen wäre ein weiterer Baustopp möglicherweise mit hohen Kosten für die Stadt verbunden, begründeten sie ihre Entscheidung. Wenn das Einschwimmen nicht in diesem Winter erfolge, drohe eine einjährige Verschiebung. Das Brückenteil mit Bogen soll mit schwimmenden Pontons zur Flussmitte gebracht und eingesetzt werden. Gegen die Komplettierung der Stahlkonstruktion hatten drei Umwelt- und Naturschutzverbände geklagt. Das OVG hatte Anfang Oktober schon den Baustopp für Aufschüttungen am Ufer aufgehoben. Mit Eilanträgen wollten die Naturschützer verhindern, dass in punkto Brücke weitere Fakten geschaffen werden, ehe das OVG als Berufungsinstanz über die noch immer anhängigen Klagen gegen das Projekt entschieden hat. Die Erfolgsaussichten seien offen, erklärten die Richter nun. Sie sehen zudem keine Gefahr für geschützte Lebensräume und Arten durch das Einschwimmen, die einen Baustopp rechtfertigten. Vielmehr stärkten der Baufortschritt und die mit einem Baustopp verbundenen Mehrkosten das öffentliche Interesse am zügigen Weiterbau. Das Einschwimmen erfolge außerhalb der Vegetationszeit und die betroffene Fläche sei „recht klein“, erklärte das Gericht. Die Waldschlößchenbrücke hatte zu einem erbitterten Streit zwischen Gegnern und Befürwortern des Bauvorhabens geführt. Nach der Entscheidung für die zusätzliche Flussquerung erkannte die Unesco dem Elbtal den Welterbe-Titel ab. Das Bauwerk soll indes in der zweiten Hälfte 2011 vollendet sein. Die Arbeiten hatten im November 2007 begonnen.