Gericht hebt Verbot für Orosz-Nacktbild auf
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Das umstrittene Nacktbild von Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz darf wieder öffentlich gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Dresden hat ein vom Landgericht verhängtes Verbot aufgehoben. Das Gemälde sei ein Bildnis der Zeitgeschichte und eine satirische Darstellung, begründeten die Richter ihr Urteil. Ich bin glücklich und sehr zufrieden, sagte die Künstlerin Erika Lust, die mit ihrer Berufung Erfolg hatte. Das Gemälde zeigt die Oberbürgermeisterin barbusig und in Strapsen vor der umstrittenen Waldschlösschenbrücke. Orosz will sich erst am späteren Nachmittag äußern.