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Gericht hebt Verbot für Orosz-Nacktbild auf

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Das umstrit­tene Nackt­bild von Dresdens Oberbür­ger­meis­terin Helma Orosz darf wieder öffent­lich gezeigt werden. Das Oberlan­des­ge­richt Dresden hat ein vom Landge­richt verhängtes Verbot aufge­hoben. Das Gemälde sei ein Bildnis der Zeitge­schichte und eine satiri­sche Darstel­lung, begrün­deten die Richter ihr Urteil. Ich bin glück­lich und sehr zufrieden, sagte die Künst­lerin Erika Lust, die mit ihrer Berufung Erfolg hatte. Das Gemälde zeigt die Oberbür­ger­meis­terin barbusig und in Strapsen vor der umstrit­tenen Waldschlöss­chen­brücke. Orosz will sich erst am späteren Nachmittag äußern.