Gericht bestätigt Querdenken-Demonstrationsverbot
Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot der für die geplante Querdenken Demonstration bestätigt. Wie das Gericht mitteilte, sei die Entscheidung der Stadt, die Kundgebung zu verbieten, mit Blick auf die Infektionslage gerechtfertigt.
Konkret heißt es in dem Beschluss: „Von den vom Antragsteller zuletzt angezeigten drei Versammlungen am 13. März 2021 gehen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Dresden aller Voraussicht nach infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten aus, die auch nicht durch versammlungsrechtliche Beschränkungen als milderes Mittel auf ein vertretbares Maß minimiert werden könnten.“
Das Gericht erklärte in seiner Begründung, das der Veranstalter weder die Möglichkeit hat den Zustrom an Versammlungsteilnehmern auf 1.000 Personen zu begrenzen, noch sei er gewillt das auch zu tun. Laut Corona-Schutzverordnung ist das jedoch die Voraussetzung für eine Demonstration.
Die Initiative „Querdenken351“ hatte auf drei großen innerstädtischen Plätzen Kundgebungen mit mehreren Tausend Teilnehmenden angemeldet. Am 10. März 2021 hatte die Versammlungsbehörde diese unter Verweis auf die ungesteuerte Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Teilnehmenden auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden verboten.