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Geldbuße für Aschenbrödels Kleiderklau

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Wie die Staats­an­walt­schaft bestä­tigte, wird das Verfahren gegen die Diebin einge­stellt. Dafür muss sie einen kleinen dreistel­ligen Betrag zahlen. Die 37-Jährige hatte die Märchen­robe beim Besuch der Ausstel­lung im Schloß Moritz­burg mitgehen lassen und sie später anonym zurück­ge­schickt. Trotzdem kamen ihr die Fahnder Anfang September auf die Spur.