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Geflügelpest jetzt auch in Dresden

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In Dresden sind die ersten drei Fälle der Wildvogelgeflügelpest festgestellt worden. Am Mittwoch bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut die Seuche bei zwei toten Schwänen und einer Wildgans.

Die Stadt hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, dass seit Donnerstag sämtliches Geflügen in einem Umkreis von 500 Metern rechts und links der Elbe in Ställen untergebracht werden müssen. Damit soll die Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbeständen verhindert werden.

Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf (plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall, Rückgang der Legeleistung). Alle Geflügelhalter sind daher aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um die Verbreitung in ihren Beständen zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, haben sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/gefluegelpest

Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel - insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Telefon (03 51) 4 08 05 11, E-Mail veterinaeramt@dresden.de sowie außerhalb der Dienstzeiten der Feuerwehrleitstelle unter (03 51) 50 12 10 übermittelt werden. Obwohl in Deutschland keine Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden!