Geflügelpest breitet sich in Sachsen aus
In Sachsen breitet sich die Geflügelpest bei Wildvögel aus. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, wurden in den letzten Tagen insgesamt 12 Fälle amtlich bestätigt. Dazu kommen weitere 30 Verdachtsfälle. Die Funde der verendeten Vögel verteilen sich auf Dresden, die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Bautzen. Es handelt sich dabei vor allem um Schwäne, Wildenten und einen Bussard die erkrankt und verendet sind. Gesundheitsministerin Petra Köpping mahnt die Geflügelzuchtbetriebe dringend zur Einhaltung der Biosicherheit. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise legen entsprechend der regionalen Bedrohungslage die Gebiete fest, in denen dann eine Stallpflicht gilt.
weiterführende Pressemitteilung Sozialministerium Sachsen:
Im Freistaat Sachsen gilt wegen des aktuellen Tierseuchengeschehens ein Erlass des Ministeriums, nach der die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) eine risikoorientierte Stallplicht für Geflügel anordnen.
Der Erlass sieht vor, dass in bestimmten Risikogebieten, wie z.B. Feuchtgebieten oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (=Geflügel, ausgenommen Laufvögel) aufgestallt werden. Das bedeutet, dass das Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder mit bestimmten Schutzvorrichtungen, die den Kontakt sicher unterbinden, gehalten werden dürfen. Bei der Risikobeurteilung werden neben den konkreten HPAI-Fällen der vergangenen und aktuellen Seuchengeschehen insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
* die Geflügeldichte je km2
* bekannte Gebiete mit hoher Wildvogeldichte/Wildvogelrast-, Wildvogelschlaf- und Wildvogelsammelplätze auf Basis der Ergebnisse der Wasservogelzählungen (WVZ)
* die Gewässerstrukturen
Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise legen entsprechend der regionalen Bedrohungslage im Rahmen von Allgemeinverfügungen die Gebiete fest, in denen die Stallpflicht gilt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.
