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Gefängnisstrafen für Brandstifter von Meißen

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Die Brand­stifter von der Rauhen­tal­straße in Meißen sind zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verur­teilt worden. Der Richter sprach die Männer wegen Brand­stif­tung und Sachbe­schä­di­gung schuldig, teilte Oberstaats­an­walt Lorenz Haase mit. Die beiden angeklagten Männer hatten am Dresdner Landge­richt zugegeben, in dem als Asylheim geplanten Haus im Sommer 2015 Feuer gelegt zu haben. Nach der Tat hatten sie den Anschlag gefeiert und sich dabei gefilmt. Wenig später versuchten sie, das Gebäude zu fluten. Als Motiv gaben sie Neid auf Sozial­leis­tungen für Flücht­linge an, zudem seien sie betrunken gewesen. Der Schaden wurde auf über 200.000 Euro bezif­fert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Das Haus wird inzwi­schen von Flücht­lings­fa­mi­lien bewohnt.