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Gefängnisstrafe für Dresdner Oberschullehrer

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Sex mit seiner Schülerin im Hotel und im Zuhause des Sohnes: Das Dresdner Landge­richt hat einen ehema­ligen Oberschul­lehrer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutz­be­foh­lenen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verur­teilt. Dabei wertete die Jugend­kammer am Dienstag im Ergebnis einer Verfah­rens­ab­sprache sechs der angeklagten Fälle als erwiesen, die der Anwalt des 57-Jährigen für seinen Mandanten einge­räumt hatte. Mit dem Geständnis habe der Mann seiner früheren Schülerin eine mehrstün­dige Verneh­mung erspart, begrün­dete der Vorsit­zende Richter Andreas Ziegel die Entschei­dung.  Damit blieben die Richter unter dem von der Staats­an­walt­schaft gefor­derten Strafmaß von vier Jahren. Die Vertei­di­gung hatte auf dreiein­halb Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.  Der 57-Jährige kam bis zur Auffor­de­rung zum Haftan­tritt frei - zum Entsetzen von Neben­klage und Staats­an­walt­schaft. Die Kammer sah jedoch keine Flucht­ge­fahr mehr.  Der Lehrer für Technik und Computer einer Dresdner Schule hatte sich laut Anklage 2012 das Vertrauen des Mädchens erschli­chen und sie über einen Zeitraum von drei Jahren wieder­holt unsitt­lich berührt, sexuell bedrängt und mit ihr Geschlechts­ver­kehr gehabt. Insge­samt waren 33 Fälle angeklagt. Sein Vertei­diger gab nach längerem Rechts­ge­spräch die Taten zu, bei denen das Mädchen schon 14 Jahre alt war. Sein Mandant selbst schwieg vor Gericht. Dieses sieht es als erwiesen an, dass der Lehrer 2015 in einem Hotel in Hessen viermal Sex mit der Jugend­li­chen hatte. Ein Mal hatte sein Sohn ihn und die Schülerin auf dem Sofa in seiner Wohnung  überrascht. Die übrigen Vorwürfe stellte das Gericht mit Blick auf die zu erwar­tende Strafe ein. Aller­dings gibt es Vorwürfe weiterer Ex-Schüle­rinnen, die sich nach Prozess­auf­takt an die Polizei wandten, wie eine Beamtin vor Gericht sagte. Die Ermitt­lungen dazu laufen aber noch.  Der Lehrer habe seine Vertrau­ens­stel­lung massiv missbraucht, sagte der Kammer­vor­sit­zende. „Die Verant­wor­tung für die Taten liegt allein bei Ihnen.“ Der Beschul­digte war seit Ende November 2015 in Unter­su­chungs­haft, nachdem sich die 15-Jährige ihrer Mutter anver­traut hatte. Den Haftbe­fehl setzte das Gericht nun außer Vollzug. „Ich bin sauer ohne Ende“, sagte Neben­kla­ge­ver­treter Ralf Flügge. Er erstritt immerhin 5000 Euro Schmer­zens­geld für die Schülerin. (dpa)