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Funkzellenabfrage wird deutlich beschränkt

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Die massen­hafte Auswer­tung von Handy-Daten bei der Anti-Neonazi-Demo in Dresden hat große Proteste ausge­löst. Nun will der Freistaat die sogenannte „Funkzel­len­ab­frage“ deutlich beschränken lassen. Das Kabinett verab­schie­dete heute eine entspre­chende Bundes­rats­in­itia­tive. Abfragen sollen von einem Richter nur noch bei Straf­taten angeordnet werden können, die eine Freiheits­strafe von mindes­tens sechs Monaten nach sich ziehen würden. Damit sollen Unbetei­ligte in Zukunft besser geschützt werden, sagte Justiz­mi­nister Martens. Er rechnet damit, dass der Gesetz­ent­wurf etwa in einem Jahr verab­schiedet wird. Im Freistaat sollen die Inhalte zum Teil schon jetzt angewendet werden.