Funkzellenabfrage wird deutlich beschränkt
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Die massenhafte Auswertung von Handy-Daten bei der Anti-Neonazi-Demo in Dresden hat große Proteste ausgelöst. Nun will der Freistaat die sogenannte „Funkzellenabfrage“ deutlich beschränken lassen. Das Kabinett verabschiedete heute eine entsprechende Bundesratsinitiative. Abfragen sollen von einem Richter nur noch bei Straftaten angeordnet werden können, die eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach sich ziehen würden. Damit sollen Unbeteiligte in Zukunft besser geschützt werden, sagte Justizminister Martens. Er rechnet damit, dass der Gesetzentwurf etwa in einem Jahr verabschiedet wird. Im Freistaat sollen die Inhalte zum Teil schon jetzt angewendet werden.