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Führerschein-Umtausch – Wer ist wann dran?

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Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Wir erklären hier, was es hierbei zu beachten gibt.

Wer muss den Führerschein umtauschen?

Egal ob ein grauer oder rosafarbener Führerschein aus Papier oder Plastikkarte: entscheidend ist das Ausstellungsdatum. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Wer dies nicht tut, dessen Führerschein ist dann ungültig. Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die nach der Nr. 168 der Bußgeldkatalog mit 10 Euro Verwarngeld bewehrt ist.

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Durch die unterschiedlichen Fristen sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

    Wo kann der Führerschein umgetauscht werden?

    Grundsätzlich in der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Zum Teil ist dies auch in Bürgerämtern möglich.

    Warum müssen die Führerscheine überhaupt getauscht werden?

    Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden. Dies geht aus der sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlinie hervor.

    Was wird beim Umtausch benötigt?

    Es wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument) benötigt, so wie ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto) und der alte (noch aktuell) Führerschein im Original. Das Ganze kostet eine Gebühr von rund 25 Euro.

    Darf der alte Führerschein nach dem Umtausch behalten werden?

    Ist der alte Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden, kann er auf Wunsch behalten werden (§ 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung).

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: 

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html